Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze, wird
das Landeserziehungsgeld gemindert. Erwerbstätigkeit bis
zu 30 Wochenstunden ist möglich.
Der Bezug von Landeserziehungsgeld ist an die Durch
führung der Vorsorgeuntersuchung U6 bzw. U7 geknüpft.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Beratungsstellen für
Schwangersch
aftsfragen (siehe Seite 20).
Antragstellung beim:
Zentrum Bayern – Familie und Soziales,
Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg
0911 928-0
www.zbfs.bayern.deInformationen zum Landeserziehungsgeld
finden Sie unter:
www.schwanger-in-bayern.deBayerisches Landeserziehungsgeld
Je nach Einkommen können Sie in Bayern im Anschluss
an das Elterngeld Landeserziehungsgeld erhalten, und
zwar monatlich:
für das erste Kind bis zu 150,- Euro für sechs Monate
für das zweite Kind bis zu 200,- Euro für zwölf Monate
für das dritte Kind und weitere Kinder bis zu 300,- Euro
für zwölf Monate.
Maßgeblich bei der Einkommensberechnung ist das Einkom-
men im Kalenderjahr der Geburt des Kindes. Es gelten
folgende Einkommensgrenzen (bereinigtes Bruttoeinkommen):
Ehepaare und Eltern in eheähnlicher Lebens
gemeinschaft 25.000,- Euro
Alleinerziehende 22.000,- Euro
Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind 3.140,- Euro
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Finanzen




