Schutzfristen
Werdende Mütter sind sechs Wochen vor dem Geburtstermin von
der Arbeit freizustellen, eine freiwillige Weiterarbeit ist möglich.
Für die Zeit von acht Wochen nach der Entbindung besteht ein
absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgebur-
ten verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen nach der Geburt.
Als Ersatz für den Verdienstausfall während der Schutzfristen
besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Einhaltung des
Mutterschutzgesetzes überwachen die Gewerbeaufsichtsämter.
Weitere Informationen stehen im Internet unter
www.schwanger-in-bayern.de(Rubrik „Service/Infos”).
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Beratungsstellen für
Schwangerschaftsfragen (siehe Seite 20).
Gewerbeaufsichtsamt
Roonstraße 20, 90429 Nürnberg
0911 928-0
Rechtsberatung und
Prozesskostenhilfe
Auskunft und Rat in Rechtsfragen zu erteilen, ist in erster Linie
Aufgabe der Rechtsanwälte. Deren Dienste sind allerdings nicht
kostenlos. Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkom-
men besteht die Möglichkeit, anwaltliche Beratung kosten
günstig zu erhalten. Wenn die Voraussetzungen des Beratungs-
hilfegesetzes vorliegen, stellt Ihnen ein Rechtspfleger am
Amtsgericht einen Berechtigungsschein aus, mit dem Sie sich
an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden können. Dort
erhalten Sie kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr fach-
liche Beratung.
Die Prozesskostenhilfe soll allen Bürgerinnen und Bürgern die
Möglichkeit bieten, ihr Recht vor Gericht zu suchen oder zu
verteidigen. Prozesskostenhilfe erhalten alle, die nach ihren
persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der
Prozessführung (Gerichts- und Anwaltskosten) nicht, nur zum
Teil oder nur in Raten aufbringen können.
Die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung
muss hinreichend Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht
mutwillig sein.
Nähere Auskünfte zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe
erhalten Sie beim:
Amtsgericht Hersbruck
Schlossplatz 1, 91217 Hersbruck
09151 733-0
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