Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeits-
losigkeit kommen Arbeitslosengeld oder die Grundsicherung für
Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) in Frage. Nicht erwerbs
fähige Personen, die mit einem Bezieher oder einer Bezieherin
von Arbeitslosengeld II in Haushaltsgemeinschaft leben, haben
Anspruch auf Sozialgeld.
Arbeitslosengeld beantragen Sie entweder bei der Hauptagentur
in Nürnberg (zuständig für Altdorf b.Nürnberg, Burgthann,
Feucht, Schwarzenbruck und Winkelhaid) oder bei der Geschäfts
stelle in Lauf a.d.Pegnitz (zuständig für alle anderen Gemeinden
im Nürnberger Land). Arbeitslosengeld II beantragen Sie immer
beim Jobcenter Nürnberger Land mit Sitz in Lauf a.d.Pegnitz .
Agentur für Arbeit Nürnberg
Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg
0800 4555500
www.arbeitsagentur.deAgentur für Arbeit –
Geschäftsstelle Lauf a.d.Pegnitz
Hersbrucker Straße 52 c, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
0800 4555500
Jobcenter Nürnberger Land
Hersbrucker Straße 52 c, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
09123 980-218
Persönliche Beratung bei Fragen zum Arbeitslosengeld
erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen der Wohlfahrts
verbände.
Ausführliche Informationen im Internet unter:
www.arbeitsagentur.de(Service von A –Z / Geldleistungen /
Sicherung des Lebensunterhalts)
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Diese Leistungen können Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene in Anspruch nehmen, die eine der folgenden
Sozialleistungen beziehen:
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Sozialhilfe
Kinderzuschlag
Wohngeld
Schülerinnen und Schülern können Leistungen beantragen für:
persönlichen Schulbedarf
die Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfahrten
angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht)
Mittagsverpflegung in der Schule (Eigenanteil 1,- Euro)
Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
werden die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen als Bedarf
anerkannt, wobei 1,- Euro selbst zu zahlen ist.
Unter 18-Jährige können Leistungen zur Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 10,- Euro
monatlich beantragen, z. B. für Vereinsbeiträge, Musikunter-
richt oder die Teilnahme an Freizeiten.
Landratsamt Nürnberger Land
Sozialverwaltung
Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
09123 950-6435 und -6436
Schuldnerberatung
Bürgerinnen und Bürger, die ihren Zahlungspflichten nicht mehr
nachkommen können, erhalten umfassende Beratung und prak-
tische Hilfe zur Lösung ihrer finanziellen Probleme. Die Beratung
ist vertraulich und kostenlos; Kredite werden nicht vergeben.
Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände
(siehe Seite 31)
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Finanzen




