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Leistungen bei Arbeitslosigkeit

Als Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bei Arbeits-

losigkeit kommen Arbeitslosengeld oder die Grundsicherung für

Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) in Frage. Nicht erwerbs­

fähige Personen, die mit einem Bezieher oder einer Bezieherin

von Arbeitslosengeld II in Haushaltsgemeinschaft leben, haben

Anspruch auf Sozialgeld.

Arbeitslosengeld beantragen Sie entweder bei der Hauptagentur

in Nürnberg (zuständig für Altdorf b.Nürnberg, Burgthann,

Feucht, Schwarzenbruck und Winkelhaid) oder bei der Geschäfts­

stelle in Lauf a.d.Pegnitz (zuständig für alle anderen Gemeinden

im Nürnberger Land). Arbeitslosengeld II beantragen Sie immer

beim Jobcenter Nürnberger Land mit Sitz in Lauf a.d.Pegnitz .

Agentur für Arbeit Nürnberg

Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg

0800 4555500

www.arbeitsagentur.de

Agentur für Arbeit –

Geschäftsstelle Lauf a.d.Pegnitz

Hersbrucker Straße 52 c, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

0800 4555500

Jobcenter Nürnberger Land

Hersbrucker Straße 52 c, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

09123 980-218

Persönliche Beratung bei Fragen zum Arbeitslosengeld

erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen der Wohlfahrts­

verbände.

Ausführliche Informationen im Internet unter:

www.arbeitsagentur.de

(Service von A –Z / Geldleistungen /

Sicherung des Lebensunterhalts)

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Diese Leistungen können Kinder, Jugendliche und junge

Erwachsene in Anspruch nehmen, die eine der folgenden

Sozialleistungen beziehen:

Grundsicherung für Arbeitssuchende

Sozialhilfe

Kinderzuschlag

Wohngeld

Schülerinnen und Schülern können Leistungen beantragen für:

persönlichen Schulbedarf

die Teilnahme an Schulausflügen und Klassenfahrten

angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht)

Mittagsverpflegung in der Schule (Eigenanteil 1,- Euro)

Auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,

werden die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen als Bedarf

anerkannt, wobei 1,- Euro selbst zu zahlen ist.

Unter 18-Jährige können Leistungen zur Teilhabe am sozialen

und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 10,- Euro

monatlich beantragen, z. B. für Vereinsbeiträge, Musikunter-

richt oder die Teilnahme an Freizeiten.

Landratsamt Nürnberger Land

Sozialverwaltung

Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

09123 950-6435 und -6436

Schuldnerberatung

Bürgerinnen und Bürger, die ihren Zahlungspflichten nicht mehr

nachkommen können, erhalten umfassende Beratung und prak-

tische Hilfe zur Lösung ihrer finanziellen Probleme. Die Beratung

ist vertraulich und kostenlos; Kredite werden nicht vergeben.

Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände

(siehe Seite 31)

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