Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  43 / 100 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 43 / 100 Next Page
Page Background

Baudarlehen

Familien sowie Paare mit Kinderwunsch können, wenn sie

bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zins­

günstige staatliche Baudarlehen erhalten.

Gefördert werden die Schaffung von Eigenheimen und selbst

genutzten Eigentumswohnungen durch Neubau oder Umbau

sowie der Kauf von bestehenden Eigenheimen oder Eigentums-

wohnungen. Über die Voraussetzungen der Förderung infor-

miert:

Landratsamt Nürnberger Land

Wohnungsbauförderung

Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

09123 950-6419

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des

Inneren informiert auf ihrer Website

www.stmi.bayern.de

über

Fördermittel in Bayern vom Wohngeld über behindertengerech-

te Anpassung des Wohnraumes bis hin zum „Experimentellen

Wohnungsbau”.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld soll Eltern unterstützen, die die Betreuung

ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder

familiär oder im privaten Umfeld organisieren. Die Leistung ist

unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit der Eltern.

Das Betreuungsgeld beträgt 150

,- Euro

pro Monat für jedes

Kind.

Antragstellung beim:

Zentrum Bayern – Familie und Soziales,

Region Mittelfranken

Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg

0911 928-0

www.zbfs.bayern.de

Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie unter:

www.betreuungsgeld.bayern.de

Bei Fragen: Servicetelefon 0931 32090929

Kindergeld / Kinderfreibetrag

Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebens-

jahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeits-

lose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Gezahlt werden für das 1. und 2. Kind

je 192

,- Euro

3. Kind

198

,- Euro

4. und jedes weitere Kind je 223

,- Euro

Informationen zum Kindergeld/Kinderfreibetrag erhalten Sie bei der:

Agentur für Arbeit – Familienkasse

Solgerstraße 1, 90402 Nürnberg

0800 4555530

www.bmfsfj.de

Kinderzuschlag für Geringverdiener

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die mit ihrem Ein-

kommen zwar den eigenen Bedarf (im Sinne der Regelungen des

Arbeitslosengeld II) decken können, nicht aber den ihrer Kinder.

Kinder und ihre Familien sollen dadurch unabhängig von Arbeits-

losengeld II werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt,

wenn das Einkommen der Eltern den gesamten Familien­

bedarf deckt oder

wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf

ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen wäre.

Der Zuschlag beträgt bis zu 170

,- Euro

pro Monat und Kind. Er

wird für unter 25 Jahre alte, im Haushalt der Eltern lebende

Kinder gezahlt. Antragsstellung bei der

Agentur für Arbeit – Familienkasse

Solgerstraße 1, 90402 Nürnberg

0800 4555530

41

Finanzen

 |