Baudarlehen
Familien sowie Paare mit Kinderwunsch können, wenn sie
bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zins
günstige staatliche Baudarlehen erhalten.
Gefördert werden die Schaffung von Eigenheimen und selbst
genutzten Eigentumswohnungen durch Neubau oder Umbau
sowie der Kauf von bestehenden Eigenheimen oder Eigentums-
wohnungen. Über die Voraussetzungen der Förderung infor-
miert:
Landratsamt Nürnberger Land
Wohnungsbauförderung
Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
09123 950-6419
Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
Inneren informiert auf ihrer Website
www.stmi.bayern.deüber
Fördermittel in Bayern vom Wohngeld über behindertengerech-
te Anpassung des Wohnraumes bis hin zum „Experimentellen
Wohnungsbau”.
Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld soll Eltern unterstützen, die die Betreuung
ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder
familiär oder im privaten Umfeld organisieren. Die Leistung ist
unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit der Eltern.
Das Betreuungsgeld beträgt 150
,- Euro
pro Monat für jedes
Kind.
Antragstellung beim:
Zentrum Bayern – Familie und Soziales,
Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg
0911 928-0
www.zbfs.bayern.deInformationen zum Betreuungsgeld finden Sie unter:
www.betreuungsgeld.bayern.deBei Fragen: Servicetelefon 0931 32090929
Kindergeld / Kinderfreibetrag
Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebens-
jahr, für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, für arbeits-
lose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Gezahlt werden für das 1. und 2. Kind
je 192
,- Euro
3. Kind
198
,- Euro
4. und jedes weitere Kind je 223
,- Euro
Informationen zum Kindergeld/Kinderfreibetrag erhalten Sie bei der:
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Solgerstraße 1, 90402 Nürnberg
0800 4555530
www.bmfsfj.deKinderzuschlag für Geringverdiener
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Eltern, die mit ihrem Ein-
kommen zwar den eigenen Bedarf (im Sinne der Regelungen des
Arbeitslosengeld II) decken können, nicht aber den ihrer Kinder.
Kinder und ihre Familien sollen dadurch unabhängig von Arbeits-
losengeld II werden. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt,
wenn das Einkommen der Eltern den gesamten Familien
bedarf deckt oder
wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf
ergänzendes Arbeitslosengeld II angewiesen wäre.
Der Zuschlag beträgt bis zu 170
,- Euro
pro Monat und Kind. Er
wird für unter 25 Jahre alte, im Haushalt der Eltern lebende
Kinder gezahlt. Antragsstellung bei der
Agentur für Arbeit – Familienkasse
Solgerstraße 1, 90402 Nürnberg
0800 4555530
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