Schuldnerberatung des Instituts für Soziale
und Kulturelle Arbeit (ISKA) gGmbH
Untere Krämersgasse 3, 90403 Nürnberg
0911 24463-0
www.iska-nuernberg.deBeratung und Unterstützung bei Überschuldung –
teils kostenfrei, teils gegen Gebühr – bietet auch:
Insolvenz- und Schuldnerberatung,
Heike Rothe
Staatlich anerkannte Insolvenzberatungsstelle
Karlstraße 2, 90552 Röthenbach a. d.Pegnitz
0911 5700602
www.rothe-schuldnerberatung.deKostenlose Beratung im Internet unter:
www.schuldenhelpline.de0180 4564564 (20 Cent pro Anruf aus dem
deutschen Festnetz unabhängig von der Gesprächsdauer,
abweichender Mobilfunktarif: maximal 42 Cent pro Minute)
Jugendliche, Lehrkräfte, Fachkräfte und Eltern finden
Infos zum Umgang mit Konsum und Schulden unter:
www.cashless-muenchen.deStiftungen
Für besondere Notlagen von Schwangeren oder Familien gibt
es eine Reihe von Stiftungen, die finanzielle Unterstützung
gewähren können, wenn gesetzliche Hilfen nicht ausreichen.
Stiftungsleistungen sind Schenkungen, es besteht kein Rechts-
anspruch.
Nähere Informationen und Unterstützung bei der Antragstel-
lung erhalten Sie bei den Beratungsstellen für Schwanger-
schaftsfragen (siehe Seite 20).
Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind”
Stiftungszweck „Schwangere in Not”
Stiftungszweck ist, schwangeren Frauen und Müttern mit
Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden, schnell und
unbürokratisch zu helfen. Für eine Vielzahl von Anschaffungen
und Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Geburt
eines Kindes stehen, können Zuschüsse geleistet werden,
z.B. für Umstandsbekleidung, Babyausstattung, Einrichtungs-
und Haushaltsgegenstände.
Der Erstantrag muss während der Schwangerschaft gestellt
werden, Zusatzanträge sind bis zum Ende des dritten Lebens-
jahres des Kindes möglich.
Antragstellung ist nur über die Beratungsstellen für Schwan-
gerschaftsfragen möglich (siehe Seite 20).
Stiftungszweck „Familien in Not”
Die Leistungen nach diesem Stiftungszweck sind insbesondere
gedacht für Familien mit drei und mehr Kindern sowie alleiner-
ziehende Mütter und Väter, die unverschuldet in finanzielle Not
geraten sind (z. B. durch Krankheit oder Unfall). Als Hilfeleis-
tungen kommen in Frage: Schenkungen oder Darlehen z. B.
für notwendige Anschaffungen, die Sicherstellung des Lebens-
unterhaltes oder den Erhalt oder die Beschaffung von Wohn-
raum.
Hilfen bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen
Um die besonderen wirtschaftlichen Belastungen von Familien
mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen zu mildern, gewährt die
Landesstiftung bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen
Hilfe auch nach der Geburt. In Betracht kommt eine einmalige
Starthilfe in Höhe von 515
,- Euro
pro Kind. Außerdem werden
Firmenpatenschaften vermittelt, die den kostenlosen oder
verbilligten Bezug von Kindernahrungs- und -pflegeprodukten
ermöglichen.
Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei den
Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (siehe Seite 20).
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Finanzen
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