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Schuldnerberatung des Instituts für Soziale

und Kulturelle Arbeit (ISKA) gGmbH

Untere Krämersgasse 3, 90403 Nürnberg

0911 24463-0

www.iska-nuernberg.de

Beratung und Unterstützung bei Überschuldung –

teils kostenfrei, teils gegen Gebühr – bietet auch:

Insolvenz- und Schuldnerberatung,

Heike Rothe

Staatlich anerkannte Insolvenzberatungsstelle

Karlstraße 2, 90552 Röthenbach a. d.Pegnitz

0911 5700602

www.rothe-schuldnerberatung.de

Kostenlose Beratung im Internet unter:

www.schuldenhelpline.de

0180 4564564 (20 Cent pro Anruf aus dem

deutschen Festnetz unabhängig von der Gesprächsdauer,

abweichender Mobilfunktarif: maximal 42 Cent pro Minute)

Jugendliche, Lehrkräfte, Fachkräfte und Eltern finden

Infos zum Umgang mit Konsum und Schulden unter:

www.cashless-muenchen.de

Stiftungen

Für besondere Notlagen von Schwangeren oder Familien gibt

es eine Reihe von Stiftungen, die finanzielle Unterstützung

gewähren können, wenn gesetzliche Hilfen nicht ausreichen.

Stiftungsleistungen sind Schenkungen, es besteht kein Rechts-

anspruch.

Nähere Informationen und Unterstützung bei der Antragstel-

lung erhalten Sie bei den Beratungsstellen für Schwanger-

schaftsfragen (siehe Seite 20).

Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind”

Stiftungszweck „Schwangere in Not”

Stiftungszweck ist, schwangeren Frauen und Müttern mit

Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden, schnell und

unbürokratisch zu helfen. Für eine Vielzahl von Anschaffungen

und Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Geburt

eines Kindes stehen, können Zuschüsse geleistet werden,

z.B. für Umstandsbekleidung, Babyausstattung, Einrichtungs-

und Haushaltsgegenstände.

Der Erstantrag muss während der Schwangerschaft gestellt

werden, Zusatzanträge sind bis zum Ende des dritten Lebens-

jahres des Kindes möglich.

Antragstellung ist nur über die Beratungsstellen für Schwan-

gerschaftsfragen möglich (siehe Seite 20).

Stiftungszweck „Familien in Not”

Die Leistungen nach diesem Stiftungszweck sind insbesondere

gedacht für Familien mit drei und mehr Kindern sowie alleiner-

ziehende Mütter und Väter, die unverschuldet in finanzielle Not

geraten sind (z. B. durch Krankheit oder Unfall). Als Hilfeleis-

tungen kommen in Frage: Schenkungen oder Darlehen z. B.

für notwendige Anschaffungen, die Sicherstellung des Lebens-

unterhaltes oder den Erhalt oder die Beschaffung von Wohn-

raum.

Hilfen bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen

Um die besonderen wirtschaftlichen Belastungen von Familien

mit Drillingen, Vierlingen oder Fünflingen zu mildern, gewährt die

Landesstiftung bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen

Hilfe auch nach der Geburt. In Betracht kommt eine einmalige

Starthilfe in Höhe von 515

,- Euro

pro Kind. Außerdem werden

Firmenpatenschaften vermittelt, die den kostenlosen oder

verbilligten Bezug von Kindernahrungs- und -pflegeprodukten

ermöglichen.

Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei den

Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (siehe Seite 20).

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Finanzen

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