Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Allein-
erziehende für ihr Kind bekommen können, wenn der unterhalts-
pflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.
Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr gezahlt. Die Leistung muss beim Amt für Familie
und Jugend beantragt werden.
Landratsamt Nürnberger Land
Amt für Familie und Jugend
Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
09123 950-6441, -6442 und -6485
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der angemessenes und
familiengerechtes Wohnen sichern soll. Es wird gewährt als
Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und als Lastenzu-
schuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums-
wohnung. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von
der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens,
der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Einen Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei Ihrer Stadt- bzw.
Gemeindeverwaltung.
Bearbeitet wird Ihr Antrag durch das:
Landratsamt Nürnberger Land
Wohngeldstelle
Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz
09123 950-6404 bis -6409 und -6420
Weitere Informationen zum Wohngeld unter:
www.bmvbw.de45
Finanzen
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