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Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die Allein-

erziehende für ihr Kind bekommen können, wenn der unterhalts-

pflichtige Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.

Unterhaltsvorschuss wird nur für Kinder bis zum vollendeten 18.

Lebensjahr gezahlt. Die Leistung muss beim Amt für Familie

und Jugend beantragt werden.

Landratsamt Nürnberger Land

Amt für Familie und Jugend

Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

09123 950-6441, -6442 und -6485

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der angemessenes und

familiengerechtes Wohnen sichern soll. Es wird gewährt als

Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung und als Lastenzu-

schuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentums-

wohnung. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von

der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,

der Höhe des anrechenbaren Familieneinkommens,

der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Einen Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei Ihrer Stadt- bzw.

Gemeindeverwaltung.

Bearbeitet wird Ihr Antrag durch das:

Landratsamt Nürnberger Land

Wohngeldstelle

Waldluststraße 1, 91207 Lauf a.d.Pegnitz

 09123 950-6404 bis -6409 und -6420

Weitere Informationen zum Wohngeld unter:

www.bmvbw.de

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Finanzen

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