Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  41 / 100 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 41 / 100 Next Page
Page Background

Finanzen

Elterngeld

Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater,

wenn Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt

leben, es selbst betreuen und nicht oder nur bis maximal

30 Wochenstunden erwerbstätig sind.

Für Ausländerinnen und Ausländer gelten ggf. zusätzliche

Voraussetzungen.

Entfällt kein Einkommen, wird ein Mindestbetrag gezahlt

(300,- Euro beim Basiselterngeld, 150,- Euro beim Eltern-

geldPlus). War die Antragstellerin/der Antragsteller berufstä-

tig, beträgt die Elterngeldleistung zwischen 65% und 67%

vom Verdienstausfall des durchschnittlichen bereinigten

monatlichen Nettoeinkommens der 12 Kalendermonate vor

der Geburt des Kindes (max. 1.800,- Euro beim Basis-

elterngeld, max. 900,- Euro beim ElterngeldPlus).

Sonderregelungen gibt es bei Geringverdienern, Geschwis-

terkindern, Mehrlingsgeburten und bei Teilzeittätigkeit.

Für Geburten ab 01.07.2015 kann Elterngeld in

2 Varianten (jeweils einzeln oder auch in Kombination

miteinander) beantragt werden als:

Basiselterngeld

(für max. 14 Lebensmonate für beide Elternteile)

ElterngeldPlus

(1 Basiselterngeld-Monat entspricht

2 ElterngeldPlus-Monaten; dieses lohnt sich durch die

längere Auszahlungszeit somit für alle Eltern, die mehr

als den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten und die

im Bezugszeitraum erwerbstätig sind)

(Partnerschafts-) Bonus

(4 zusätzliche aufeinander-

folgende Bonusmonate, wenn beide Elternteile zeitgleich

zwischen 25 - 30 Wochenstunden arbeiten. Auch für

Alleinerziehende möglich.)

Nähere Infos erhalten Sie beim:

Zentrum Bayern – Familie und Soziales,

Region Mittelfranken

Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg

0911 928-0

Informationen im Internet unter:

www.zbfs.bayern.de www.bmfsfj.de www.schwanger-in-bayern.de

Auskünfte auch bei den Beratungsstellen für

Schwangerschaftsfragen, siehe Seite 20.

39

Finanzen

 |