Finanzen
Elterngeld
Anspruch auf Elterngeld haben Sie als Mutter oder Vater,
wenn Sie mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
leben, es selbst betreuen und nicht oder nur bis maximal
30 Wochenstunden erwerbstätig sind.
Für Ausländerinnen und Ausländer gelten ggf. zusätzliche
Voraussetzungen.
Entfällt kein Einkommen, wird ein Mindestbetrag gezahlt
(300,- Euro beim Basiselterngeld, 150,- Euro beim Eltern-
geldPlus). War die Antragstellerin/der Antragsteller berufstä-
tig, beträgt die Elterngeldleistung zwischen 65% und 67%
vom Verdienstausfall des durchschnittlichen bereinigten
monatlichen Nettoeinkommens der 12 Kalendermonate vor
der Geburt des Kindes (max. 1.800,- Euro beim Basis-
elterngeld, max. 900,- Euro beim ElterngeldPlus).
Sonderregelungen gibt es bei Geringverdienern, Geschwis-
terkindern, Mehrlingsgeburten und bei Teilzeittätigkeit.
Für Geburten ab 01.07.2015 kann Elterngeld in
2 Varianten (jeweils einzeln oder auch in Kombination
miteinander) beantragt werden als:
Basiselterngeld
(für max. 14 Lebensmonate für beide Elternteile)
ElterngeldPlus
(1 Basiselterngeld-Monat entspricht
2 ElterngeldPlus-Monaten; dieses lohnt sich durch die
längere Auszahlungszeit somit für alle Eltern, die mehr
als den Mindestbetrag an Elterngeld erhalten und die
im Bezugszeitraum erwerbstätig sind)
(Partnerschafts-) Bonus
(4 zusätzliche aufeinander-
folgende Bonusmonate, wenn beide Elternteile zeitgleich
zwischen 25 - 30 Wochenstunden arbeiten. Auch für
Alleinerziehende möglich.)
Nähere Infos erhalten Sie beim:
Zentrum Bayern – Familie und Soziales,
Region Mittelfranken
Bärenschanzstraße 8 a, 90429 Nürnberg
0911 928-0
Informationen im Internet unter:
www.zbfs.bayern.de www.bmfsfj.de www.schwanger-in-bayern.deAuskünfte auch bei den Beratungsstellen für
Schwangerschaftsfragen, siehe Seite 20.
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