

Wenn ein Verkehrsunfall oder eine
plötzliche Erkrankung zum Verlust des
eigenbestimmten Lebens führt, muss ein
Betreuer die rechtlichen Angelegenheiten
in die Hand nehmen. Ist keine Regelung
niedergeschrieben worden, bestimmt das
Vormundschaftsgericht einen Berufsbetreuer
mit weitreichenden Rechten hinsichtlich der
Personen- und der Vermögenssorge.
SIE HABEN
IHR LEBEN SELBST
IN DER HAND
Wohnen im Alter, Soziales, Beratung
Mit einer
Patientenverfügung
,
Vorsorgevollmacht
und
Betreuungsverfügung
kann selbstbestimmt Vorsorge
auch für das Alter getroffen werden.
PATIENTENVERFÜGUNG
Den eigenen Willen und Weisungen an die behandelten
Ärzte zu geben, geschieht mit der Patientenverfügung.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im
Falle eines Falles behandelt werden wollen. Ihre Patien-
tenverfügung ist für die behandelnden Ärzte bindend.
VOLLMACHT ZUR VORSORGE
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten in Angelegen-
heiten wie Gesundheits-, Behörden- und Vermögensfragen
regeln Sie mit der Vorsorgevollmacht für den Fall, dass Sie
nicht mehr in der Lage sind, für sich eigenverantwortlich zu
handeln. Die Beurkundung durch einen Notar oder den
Urkundsbeamten schafft zusätzlich Sicherheit. Der Bevoll-
mächtigte erfüllt die in der Vollmacht festgelegten Wünsche
und erhält eine weitgehende Handlungsfreiheit. Das Infor-
mationsrecht und Behandlungsrecht mit Ärzten und das
Unterbringungsrecht kann mit der Vollmacht zusätzlich gere-
gelt werden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
sollten idealerweise kombiniert werden. Was nicht geregelt
ist, übernimmt immer ein gesetzlich bestimmter Betreuer!
BETREUUNGSVERFÜGUNG
Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, welche
Person als Betreuer dem Gericht vorgeschlagen werden
soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig wird. Bei
mehreren Personen ist auch die Rangfolge der Betreuer
von Wichtigkeit. Amtsgerichte erkennen in der Regel den
geäußerten Willen an. Auch in der Vorsorgevollmacht kann
ein Betreuer festgelegt werden. Die Betreuungsverfügung
berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften.
Der Seniorenrat der Stadt Fürth bietet Ihnen zu
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreu-
ungsverfügung beratende Hilfe an.
Darüber hinaus
regeln Sie bitte auch die Vollmacht mit Ihrem Geldinstitut
und rechtzeitig mit einem Testament, wer Ihr Erbe erhal-
ten soll.
BANKVOLLMACHT
Der von Ihnen bestimmte Betreuer sollte auf alle Fälle
auch eine in Ihrem Geldinstitut erstellte Bankvollmacht
vorfinden. Sie bestimmen gemeinsam mit Ihrem Geld
institut, wer die finanziellen Angelegenheiten an Ihrer
statt übernehmen soll. Sprechen Sie Ihr Geldinstitut
hierzu an. Achten Sie darauf, dass Vorsorgevollmacht
und Bankenvollmacht gleiche Regelungen beinhalten.
ERBRECHT UND TESTAMENT
Der Gesetzgeber gibt eine Vielzahl von Gestaltungs
möglichkeiten, mit denen man eigene Vorstellungen
in ein detailliertes Testament umsetzen kann. Liegt
kein Testament vor, greift die gesetzliche Regelung.
Die Hinzuziehung eines Fachanwaltes, Notars sowie
einer Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens ist zu empfehlen.
Ulrich Schuberth / Erika Beiling / Petra Förtsch
45