

FINANZIELLE HILFEN
Art der Leistung
Pflegegrad
1
Pflegegrad
2
Pflegegrad
3
Pflegegrad
4
Pflegegrad
5
Sachleistung § 36
keine
689 €
1.298 €
1.612 €
1.995 €
Pflegegeld § 37
keine
316 €
545 €
728 €
901 €
Wohngruppenzuschlag § 38a
214 €
214 €
214 €
214 €
214 €
Verhinderungspflege § 39
keine
bis 1.612 €, zusätzlich bis 50% der
Kurzzeitpflege (806 €) nutzbar, max. 2.418 €
Pflegehilfsmittel und wohnumfeld-
verbessernde Maßnahmen § 40
Pflegeverbrauchsmittel
40 €
40 €
40 €
40 €
40 €
Wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
4.000 €
Entlastungsbetrag § 45b
125 €
125 €
125 €
125 €
125 €
Tagespflege § 41
keine
689 €
1.298 €
1.612 €
1.995 €
keine Anrechung bei ambulanten Leistungen
Kurzzeitpflege § 42
keine
bis 1.612 €, zusätzlich freie Leistungen
der Verhinderungspflege nutzbar,
bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr
Vollstationäre Pflege § 43
keine
770 €
1.262 €
1.775 €
2.005 €
Mit dem zweiten Gesetz zur Stärkung der pflege-
rischen Versorgung und Änderung weiterer Vor-
schriften traten am 1.1.2017 Neuerungen in Kraft.
Nun gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflege-
grade, psychische Beeinträchtigungen werden
ebenfalls berücksichtigt. Auch sind ab 2017 die
Sätze gestiegen. Wer vor dem 1.1.2017 bereits
eine Pflegestufe hatte und Leistungen aus
der Pflegeversicherung bezogen hat, genießt
Bestandsschutz. Die Betroffenen werden auto-
matisch in den entsprechenden Pflegegrad über-
geleitet und erhalten nicht weniger Leistungen
als vor 2017. Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad
2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3, Pflegestufe 3
zu Pflegegrad 4. Die Pflegegrade 1 und 5 sind
neu. Hinweise für pflegende Angehörige erhalten
Sie auf Seite 59. In der Tabelle unten finden Sie
eine Übersicht der Leistungen ab dem 1.1.2017.
Sachleistung und Pflegegeld können kombiniert
in Anspruch genommen werden. Dabei bildet der
prozentuale Verbrauch der Sachleistung die
Basis dafür, welcher prozentuale Anteil an Pflege
geld noch verfügbar ist.
Quelle der Tabelle:
www.beratungshandbuch.netDIE PFLEGEVERSICHERUNG SGB XI
Senioren- und Behindertenbeauftragte – Hilfsmittel im Gebrauchstest
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