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FINANZIELLE HILFEN

Art der Leistung

Pflegegrad

1

Pflegegrad

2

Pflegegrad

3

Pflegegrad

4

Pflegegrad

5

Sachleistung § 36

keine

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

Pflegegeld § 37

keine

316 €

545 €

728 €

901 €

Wohngruppenzuschlag § 38a

214 €

214 €

214 €

214 €

214 €

Verhinderungspflege § 39

keine

bis 1.612 €, zusätzlich bis 50% der

Kurzzeitpflege (806 €) nutzbar, max. 2.418 €

Pflegehilfsmittel und wohnumfeld-

verbessernde Maßnahmen § 40

Pflegeverbrauchsmittel

40 €

40 €

40 €

40 €

40 €

Wohnumfeldverbessernde

Maßnahmen

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

4.000 €

Entlastungsbetrag § 45b

125 €

125 €

125 €

125 €

125 €

Tagespflege § 41

keine

689 €

1.298 €

1.612 €

1.995 €

keine Anrechung bei ambulanten Leistungen

Kurzzeitpflege § 42

keine

bis 1.612 €, zusätzlich freie Leistungen

der Verhinderungspflege nutzbar,

bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr

Vollstationäre Pflege § 43

keine

770 €

1.262 €

1.775 €

2.005 €

Mit dem zweiten Gesetz zur Stärkung der pflege-

rischen Versorgung und Änderung weiterer Vor-

schriften traten am 1.1.2017 Neuerungen in Kraft.

Nun gibt es statt drei Pflegestufen fünf Pflege-

grade, psychische Beeinträchtigungen werden

ebenfalls berücksichtigt. Auch sind ab 2017 die

Sätze gestiegen. Wer vor dem 1.1.2017 bereits

eine Pflegestufe hatte und Leistungen aus

der Pflegeversicherung bezogen hat, genießt

Bestandsschutz. Die Betroffenen werden auto-

matisch in den entsprechenden Pflegegrad über-

geleitet und erhalten nicht weniger Leistungen

als vor 2017. Pflegestufe 1 wurde zu Pflegegrad

2, Pflegestufe 2 zu Pflegegrad 3, Pflegestufe 3

zu Pflegegrad 4. Die Pflegegrade 1 und 5 sind

neu. Hinweise für pflegende Angehörige erhalten

Sie auf Seite 59. In der Tabelle unten finden Sie

eine Übersicht der Leistungen ab dem 1.1.2017.

Sachleistung und Pflegegeld können kombiniert

in Anspruch genommen werden. Dabei bildet der

prozentuale Verbrauch der Sachleistung die

Basis dafür, welcher prozentuale Anteil an Pflege­

geld noch verfügbar ist.

Quelle der Tabelle:

www.beratungshandbuch.net

DIE PFLEGEVERSICHERUNG SGB XI

Senioren- und Behindertenbeauftragte – Hilfsmittel im Gebrauchstest

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