

Als Rentner sind Sie weiterhin kranken- und pfle-
geversichert. Allerdings bleiben Sie auch beitrags-
pflichtig. Ihr Beitrag wird von Ihrer Rente einbe-
halten. Bei der Krankenversicherung müssen Sie
die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (der-
zeit: 14,6%) also 7,3% tragen. Die zweite Hälfte
übernimmt die Rentenversicherung. Mögliche
Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse tragen Sie
selbst. Den Beitrag zur Pflegeversicherung bezah-
len Sie komplett allein (seit. 1.1.2017 2,55%).
Sollten Sie nach 1939 geboren sein und keine
Kinder haben, erhöht sich der Beitrag auf 2,8%.
Hier finden Sie einen Überblick über einige
Regelungen und die Kontaktdaten
TIPPS ZU VERSICHERUNGEN, FINANZIELLEN
HILFEN, VORSORGE UND RECHT
FINANZIELLE HILFEN
KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERT IM ALTER
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