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Als Rentner sind Sie weiterhin kranken- und pfle-

geversichert. Allerdings bleiben Sie auch beitrags-

pflichtig. Ihr Beitrag wird von Ihrer Rente einbe-

halten. Bei der Krankenversicherung müssen Sie

die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (der-

zeit: 14,6%) also 7,3% tragen. Die zweite Hälfte

übernimmt die Rentenversicherung. Mögliche

Zusatzbeiträge Ihrer Krankenkasse tragen Sie

selbst. Den Beitrag zur Pflegeversicherung bezah-

len Sie komplett allein (seit. 1.1.2017 2,55%).

Sollten Sie nach 1939 geboren sein und keine

Kinder haben, erhöht sich der Beitrag auf 2,8%.

Hier finden Sie einen Überblick über einige

Regelungen und die Kontaktdaten

TIPPS ZU VERSICHERUNGEN, FINANZIELLEN

HILFEN, VORSORGE UND RECHT

FINANZIELLE HILFEN

KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERT IM ALTER

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