

EINTRITTSKARTENERMÄSSIGUNGEN
Für Rentner und Schwerbehinderte gibt es häu-
fig Eintrittskartenermäßigungen gegen Vorlage
des jeweiligen Ausweises. Auch Begleitper-
sonen können von Vergünstigungen profitieren.
Fragen Sie einfach bei den Veranstaltern oder
an den Kassen nach.
VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGS-
VERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG
Unabhängig vom Alter beschäftigen sich viele
Menschen mit der Frage, wie es denn im Betreu-
ungsfall oder im Fall einer schweren Erkrankung
weitergeht. Für eine umfassende Vorsorge gibt
es die Instrumente Betreuungsverfügung, Vor-
sorgevollmacht und Patientenverfügung.
Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium
der Justiz eine Broschüre herausgebracht, die
Sie im Internet herunterladen und ausdrucken
oder im Buchhandel gegen einen Kaufpreis von
5,50 € erwerben können: „Vorsorge für Unfall,
Krankheit, Alter“,
www.justiz.bayern.de(Service/
Broschüren). Der Bayerische Blinden- und Seh-
behindertenbund e.V. gibt die Broschüre für
Sehbehinderte und Blinde zuzüglich als CD, in
Punktschrift, Kurzschrift und Großdruck heraus.
Bay. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Weitere Infos zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs-
und Patientenverfügung bekommen Sie im Land-
ratsamt Hof, Betreuungsstelle (s. Seite 31).
NOTFALLMAPPE
Beim Landratsamt Hof erhalten Sie außerdem
eine Notfallmappe mit vielen wichtigen Informatio-
nen für Notfälle. Sie ermöglicht Ihren Angehörigen
und den Ärzten im Notfall alle Ihre wichtigen Daten
gebündelt vorzufinden. Diese sind zum Beispiel
wichtige Adressen von Angehörigen und Ärzten,
aber auch Ihre eingetragenen Gesundheits- und
Vorsorgedaten. Zudem gibt es in der Mappe eine
Notfallkarte, die Sie heraustrennen und immer bei
sich tragen können. Die Notfallmappen sind in
allen Kommunen und im Landratsamt Hof abhol-
bar. Als pdf-download finden Sie diese auch unter
www.landratsamt-hof.de.
TESTAMENT
Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Das heißt, es erben Ehepartner und eigene Kin-
der bzw. die nächsten Verwandten. Alternativ
können Sie ein Testament aufsetzen. Darin kann
der Nachlass auch anders verteilt werden. Aller-
dings haben Ehegatten, Partner in eingetragenen
Lebenspartnerschaften, Kinder und Enkel das
Recht auf einen Pflichtteil. Das Testament kann
entweder handschriftlich erstellt oder von einem
Notar beurkundet werden. Informationen dazu
erhalten Sie bei Notaren und Rechtsanwälten.
RECHT UND VORSORGE
Notfallmappe
für Bürgerinnen und Bürger
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plus
Gesundheitsregion
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FINANZIELLE HILFEN
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