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EINTRITTSKARTENERMÄSSIGUNGEN

Für Rentner und Schwerbehinderte gibt es häu-

fig Eintrittskartenermäßigungen gegen Vorlage

des jeweiligen Ausweises. Auch Begleitper-

sonen können von Vergünstigungen profitieren.

Fragen Sie einfach bei den Veranstaltern oder

an den Kassen nach.

VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGS-

VERFÜGUNG UND PATIENTENVERFÜGUNG

Unabhängig vom Alter beschäftigen sich viele

Menschen mit der Frage, wie es denn im Betreu-

ungsfall oder im Fall einer schweren Erkrankung

weitergeht. Für eine umfassende Vorsorge gibt

es die Instrumente Betreuungsverfügung, Vor-

sorgevollmacht und Patientenverfügung.

Hierzu hat das Bayerische Staatsministerium

der Justiz eine Broschüre herausgebracht, die

Sie im Internet herunterladen und ausdrucken

oder im Buchhandel gegen einen Kaufpreis von

5,50 € erwerben können: „Vorsorge für Unfall,

Krankheit, Alter“,

www.justiz.bayern.de

(Service/

Broschüren). Der Bayerische Blinden- und Seh-

behindertenbund e.V. gibt die Broschüre für

Sehbehinderte und Blinde zuzüglich als CD, in

Punktschrift, Kurzschrift und Großdruck heraus.

Bay. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

E-Mail

bit@bbsb.org

Weitere Infos zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs-

und Patientenverfügung bekommen Sie im Land-

ratsamt Hof, Betreuungsstelle (s. Seite 31).

NOTFALLMAPPE

Beim Landratsamt Hof erhalten Sie außerdem

eine Notfallmappe mit vielen wichtigen Informatio-

nen für Notfälle. Sie ermöglicht Ihren Angehörigen

und den Ärzten im Notfall alle Ihre wichtigen Daten

gebündelt vorzufinden. Diese sind zum Beispiel

wichtige Adressen von Angehörigen und Ärzten,

aber auch Ihre eingetragenen Gesundheits- und

Vorsorgedaten. Zudem gibt es in der Mappe eine

Notfallkarte, die Sie heraustrennen und immer bei

sich tragen können. Die Notfallmappen sind in

allen Kommunen und im Landratsamt Hof abhol-

bar. Als pdf-download finden Sie diese auch unter

www.landratsamt-hof.de

.

TESTAMENT

Ohne ein Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Das heißt, es erben Ehepartner und eigene Kin-

der bzw. die nächsten Verwandten. Alternativ

können Sie ein Testament aufsetzen. Darin kann

der Nachlass auch anders verteilt werden. Aller-

dings haben Ehegatten, Partner in eingetragenen

Lebenspartnerschaften, Kinder und Enkel das

Recht auf einen Pflichtteil. Das Testament kann

entweder handschriftlich erstellt oder von einem

Notar beurkundet werden. Informationen dazu

erhalten Sie bei Notaren und Rechtsanwälten.

RECHT UND VORSORGE

Notfallmappe

für Bürgerinnen und Bürger

inStadtundLandkreisHof

plus

Gesundheitsregion

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