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40 Jahre Landkreis

Die Aufgaben des Denkmalschutzes

Steinernes Zeugnis

Der Landkreis Fürth hat über 500 eingetragene

Baudenkmäler sowie einige umfangreiche Denk-

mal-Ensembles wie die historischen Ortskerne von

Cadolzburg, Langenzenn und Roßtal. Herausragen-

de Bauwerke sind Schloss Faber-Castell in Stein mit

etlichen Fabrikgebäuden in seinem Umfeld, Klos-

ter Langenzenn, nahezu alle historischen Kirchen

und – als Sonderfall in der Obhut der Bayerischen

Schlösserverwaltung – die Cadolzburg.

Wegen ihres Alters und der kunsthistorischen Neu-

bewertung wird die Denkmalliste vom zuständigen

Landesamt für Denkmalpflege seit Jahren konti-

nuierlich fortgeschrieben und berichtigt: Längst

verschwundene Denkmäler werden gelöscht. He-

runtergekommene Objekte werden aus der Liste

herausgenommen, wenn eine Instandsetzung den

Rest an Denkmalsubstanz zerstören würde und neu

entdeckte Denkmäler kommen hinzu beziehungs-

weise werden auf ihre Qualitäten geprüft. Bei der

Aktualisierung rücken Gebäude aus der Nach-

kriegszeit zunehmend ins Blickfeld.

Viele gelungene Beispiele im Landkreis beweisen,

dass öffentliche und private Bauherren an dem Er-

halt und der Sanierung eines Baudenkmals großes

Interesse haben und den Rat der Fachbehörden ger-

ne annehmen. Sie sind aber in der Regel bereit, von

sich aus denkmalerfahrene Fachleute (Architekten,

Restauratoren, Handwerker) zu beauftragen, die sie

dann bei der Sanierung und im qualifizierten Dia-

log mit den Fachbehörden unterstützen.

Besonders beispielhafte Sanierungen und Umbau-

ten der letzten Jahre waren:

- Die Umwandlung des ehemaligen Spitals in Lan-

genzenn zum Rathaus

- Die Klosterförsterei in Langenzenn

- Die Neumühle in Langenzenn

- Das ehemalige Schloss in Roßtal

- Die zahlreichen hochqualifizierten Restaurierun-

gen in Schloss Faber-Castell

- Die Stadtbücherei in Stein

- Das Ensemble der Gaststätte „Bauhof“ in Cadolz-

burg

- Das Wohnhaus Bachstraße 14 in Oberasbach

Nach dem Denkmalschutzgesetz ist alles, was von

seiner Epoche Zeugnis ablegen kann, als Baudenk-

mal zu sehen. Die Eintragung in die Denkmalliste

hat nur nachrichtlichen Charakter, stellt aber nicht

eine lückenlose Aufzählung aller denkmalgeschütz-

ten oder „denkmalverdächtigen“ Bauwerke dar.

Das Landratsamt ist als Baugenehmigungsbehörde

gleichzeitig auch Untere Denkmalschutzbehörde.

Es entscheidet bei denkmalgeschützten Bauwer-

ken über die Baugenehmigung und über die denk-

malschutzrechtliche Erlaubnis bei entsprechenden

Umbauten oder Sanierungen. Es ist regelmäßig

verpflichtet, sich hierfür den Rat der Fachbehörde,

des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege,

einzuholen.