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Kolumnentitel

Die Entwicklung des Gesundheitswesens

2010 wurden vermehrte hygienische Kontroll-

tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen gefor-

dert und es kam zum Erlass einer medizinischen

Hygieneverordnung in Bayern. Seit Ende 2011 sind

im Bereich der Trinkwasserüberwachung auch be-

stimmte gewerbliche Gebäude mit Großanlagen

zur Trinkwassererwärmung einer regelmäßigen

Überwachung durch das Gesundheitsamt unter-

worfen.

Heute werden kaum noch Mütterberatungen und

keine Impfungen mehr durchgeführt. Diese Tätig-

keit haben niedergelassene Kinder- und Hausärzte

übernommen. Geblieben sind Impfbuchkontrollen

bei der Einschulung und in den 6. und 7. Klassen.

Die Einschulungsuntersuchungen führen heute

größtenteils sozialmedizinische Assistentinnen mit

qualitativ auswertbaren Screening-Tests durch.

Neu ist das Neugeborenen-Screening (2000), wel-

ches 2010 um ein Hörscreening erweitert wurde.

Präventionsarbeit wird häufig projektbezogen unter

Nutzung lokaler Netzwerke mitarbeitend oder auch

nur koordinierend vorgenommen. Es sind weiterhin

Gutachten zu Altlasten und Innenluft- und Außen-

luftschadstoffen erforderlich. Die Schwerpunkte

liegen zurzeit auf hygienischen Kontrolltätigkeiten

von medizinischen Einrichtungen, Heimen, aber

auch im Trinkwasserbereich.

Über all die Jahre haben sich bei den Begutach-

tungen für die Bayerische Staatsverwaltung, aber

auch Bundesbehörden, kommunale Behörden und

Gerichte, die Schwerpunkte in einzelnen Bereichen

verändert. Die wesentlichen Begutachtungsaufga-

ben sind aber geblieben.

Nach wie vor werden Begutachtungen bei Beamten

bei Einstellungen, Rehabilitationsmaßnahmen und

Pensionierungen durchgeführt. Gutachten für die

Führerscheinstelle haben sich auf Stellungnahmen

zur Notwendigkeit medizinischer Zusatzgutach-

ten reduziert. Gutachten für die Vormundschafts-

gerichtsbarkeit wie Betreuungsverfahren haben

im Laufe der Jahre und vor allem durch die neue

Betreuungsgesetzgebung der 90er Jahre deutlich

zugenommen. Die Gutachten für die Sozialhilfe-

verwaltung dagegen haben sich nicht zuletzt auf

Grund gesetzlicher Neuerungen verändert.

Wegen der kontinuierlichen Verminderung der Tu-

berkuloseerkrankungen hat sich die frühere Tuber-

kulosefürsorge zur Tuberkuloseberatung gewandelt.

Pro Regierungsbezirk ist ein ärztlicher Fachberater

für Tuberkulose tätig. Für Mittelfranken sitzt die-

ser am Landratsamt Fürth, da in dessen Zuständig-

keitsbereich die Untersuchung der in Zirndorf an-

kommenden asylsuchenden Ausländer fällt.