83
Kolumnentitel
Die Entwicklung des Gesundheitswesens
2010 wurden vermehrte hygienische Kontroll-
tätigkeiten in medizinischen Einrichtungen gefor-
dert und es kam zum Erlass einer medizinischen
Hygieneverordnung in Bayern. Seit Ende 2011 sind
im Bereich der Trinkwasserüberwachung auch be-
stimmte gewerbliche Gebäude mit Großanlagen
zur Trinkwassererwärmung einer regelmäßigen
Überwachung durch das Gesundheitsamt unter-
worfen.
Heute werden kaum noch Mütterberatungen und
keine Impfungen mehr durchgeführt. Diese Tätig-
keit haben niedergelassene Kinder- und Hausärzte
übernommen. Geblieben sind Impfbuchkontrollen
bei der Einschulung und in den 6. und 7. Klassen.
Die Einschulungsuntersuchungen führen heute
größtenteils sozialmedizinische Assistentinnen mit
qualitativ auswertbaren Screening-Tests durch.
Neu ist das Neugeborenen-Screening (2000), wel-
ches 2010 um ein Hörscreening erweitert wurde.
Präventionsarbeit wird häufig projektbezogen unter
Nutzung lokaler Netzwerke mitarbeitend oder auch
nur koordinierend vorgenommen. Es sind weiterhin
Gutachten zu Altlasten und Innenluft- und Außen-
luftschadstoffen erforderlich. Die Schwerpunkte
liegen zurzeit auf hygienischen Kontrolltätigkeiten
von medizinischen Einrichtungen, Heimen, aber
auch im Trinkwasserbereich.
Über all die Jahre haben sich bei den Begutach-
tungen für die Bayerische Staatsverwaltung, aber
auch Bundesbehörden, kommunale Behörden und
Gerichte, die Schwerpunkte in einzelnen Bereichen
verändert. Die wesentlichen Begutachtungsaufga-
ben sind aber geblieben.
Nach wie vor werden Begutachtungen bei Beamten
bei Einstellungen, Rehabilitationsmaßnahmen und
Pensionierungen durchgeführt. Gutachten für die
Führerscheinstelle haben sich auf Stellungnahmen
zur Notwendigkeit medizinischer Zusatzgutach-
ten reduziert. Gutachten für die Vormundschafts-
gerichtsbarkeit wie Betreuungsverfahren haben
im Laufe der Jahre und vor allem durch die neue
Betreuungsgesetzgebung der 90er Jahre deutlich
zugenommen. Die Gutachten für die Sozialhilfe-
verwaltung dagegen haben sich nicht zuletzt auf
Grund gesetzlicher Neuerungen verändert.
Wegen der kontinuierlichen Verminderung der Tu-
berkuloseerkrankungen hat sich die frühere Tuber-
kulosefürsorge zur Tuberkuloseberatung gewandelt.
Pro Regierungsbezirk ist ein ärztlicher Fachberater
für Tuberkulose tätig. Für Mittelfranken sitzt die-
ser am Landratsamt Fürth, da in dessen Zuständig-
keitsbereich die Untersuchung der in Zirndorf an-
kommenden asylsuchenden Ausländer fällt.




