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Die Mitarbeiterinnen im sozialen Bereich des Staat-

lichen Gesundheitsamtes hießen früher „Fürsorge-

rinnen“. Seit Anfang der 70er Jahre wurden sie nach

und nach durch die neuen Ausbildungsformen von

Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen abgelöst.

Ihre Aufgaben entsprachen derer der „Familien-

hilfe“. Später wurde daraus der Allgemeine Sozial-

dienst. Zur Familienhilfe gehörten Tätigkeiten für

das Gesundheitsamt, Jugendamt und Sozialamt für

den Landkreis Fürth, ähnlich wie heute. Ein Teil des

Personals der Familienhilfe wurde vom Gesund-

heitsamt der Regierung von Mittelfranken und der

andere Teil vom Landkreis angestellt. Die Aufgaben

waren identisch.

1989 kam es auf Veranlassung der Regierung zur

Einstellung der Kooperation zwischen dem Gesund-

heitsamt und dem Landratsamt. Der Grund: Die

gestiegenen Anforderungen im Jugendhilfebereich

erforderten von Regierungsangestellten einen ho-

hen Zeitaufwand, der zu Lasten der Gesundheits-

hilfe ging. Die wiederum bekam durch die neuen

gesetzlichen Anforderungen in der Schwangeren-

beratung und im präventiven Bereich neue Aufga-

ben hinzu. In der Konsequenz arbeiteten die Sozi-

alarbeiterinnen des Gesundheitsamtes (die bei der

Regierung angestellt sind) nur noch

spezialisiert in der Gesundheits-

hilfe im Landkreis und in der

Stadt Fürth. Die Angestellten

des Landratsamtes waren

im Jugend- und Sozialamt

tätig. In dieser Zeit konn-

te es vorkommen, dass eine

Familie von zwei Sozialpädago-

gen betreut wurde: Der eine betreute

beispielsweise die kranke Mutter (Ge-

sundheitshilfe), der andere kümmerte

sich um die Kinder (Jugendamt).

1996 wurden die Gesundheitsämter in die Land-

ratsämter eingegliedert und die Aufgabenbereiche

verschmolzen wieder. Um die Personalressourcen

für den Landkreis effizienter zu nutzen, wurde

der „Allgemeine Sozialdienst“ (ASD), der bis da-

hin zum Jugendamt gehörte, organisatorisch dem

Gesundheitsamt zugeordnet. Seitdem gibt es das

Sachgebiet „Sozialpädagogische Dienste“ im Ge-

sundheitsamt, das sich in den ASD, die Schwange-

renberatung, die Prävention/Gesundheitsförderung

und die Gesundheitshilfe (die allerdings nur für die

Stadt Fürth zuständig ist) gliedert.

Die Aufgaben der Gesundheitshilfe haben sich im

Laufe der Jahre stark verändert. So hat sich u.a.

die Schwangerenberatung von der ursprünglichen

Schwangerschaftskonfliktberatung zu der heute

staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwan-

gerschaftsfragen entwickelt. Die deutsch-deutsche

Wiedervereinigung machte eine einheitliche Re-

gelung für Schwangerschaftsabbrüche notwendig

und so wurden unter anderem 1995 im Rahmen

des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsge-

setzes die Paragraphen 218 und 219 des Strafge-

setzbuches sowie das Schwangerschaftskonflikt-

gesetz geändert. Seitdem umfassen die Aufgaben

der Beratungsstelle neben der Schwangerschafts-

konfliktberatung die allgemeine Schwangerenbera-

tung, die Vermittlung von Hilfe aus der Landesstif-

tung „Hilfe für Mutter und Kind“, die nachgehende

Betreuung und vor allem auch die Sexualpäda-

gogik.

Ein weiterer, neuer Aufgabenbereich der Gesund-

heitshilfe ist die Gesundheitsförderung. Sie begann

1986 mit der Suchtprävention und hat mittlerweile

den Anspruch, Kinder und Jugendliche so gut auf-

zuklären, dass weniger häufig Sucht oder sonstige

Erkrankungen mehr entstehen.

Von der Fürsorge

zur Sozialpädagogik

Veränderungen im Gesundheitsamt

Von der Fürsorge zur Sozialpädagogik