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Die Mitarbeiterinnen im sozialen Bereich des Staat-
lichen Gesundheitsamtes hießen früher „Fürsorge-
rinnen“. Seit Anfang der 70er Jahre wurden sie nach
und nach durch die neuen Ausbildungsformen von
Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen abgelöst.
Ihre Aufgaben entsprachen derer der „Familien-
hilfe“. Später wurde daraus der Allgemeine Sozial-
dienst. Zur Familienhilfe gehörten Tätigkeiten für
das Gesundheitsamt, Jugendamt und Sozialamt für
den Landkreis Fürth, ähnlich wie heute. Ein Teil des
Personals der Familienhilfe wurde vom Gesund-
heitsamt der Regierung von Mittelfranken und der
andere Teil vom Landkreis angestellt. Die Aufgaben
waren identisch.
1989 kam es auf Veranlassung der Regierung zur
Einstellung der Kooperation zwischen dem Gesund-
heitsamt und dem Landratsamt. Der Grund: Die
gestiegenen Anforderungen im Jugendhilfebereich
erforderten von Regierungsangestellten einen ho-
hen Zeitaufwand, der zu Lasten der Gesundheits-
hilfe ging. Die wiederum bekam durch die neuen
gesetzlichen Anforderungen in der Schwangeren-
beratung und im präventiven Bereich neue Aufga-
ben hinzu. In der Konsequenz arbeiteten die Sozi-
alarbeiterinnen des Gesundheitsamtes (die bei der
Regierung angestellt sind) nur noch
spezialisiert in der Gesundheits-
hilfe im Landkreis und in der
Stadt Fürth. Die Angestellten
des Landratsamtes waren
im Jugend- und Sozialamt
tätig. In dieser Zeit konn-
te es vorkommen, dass eine
Familie von zwei Sozialpädago-
gen betreut wurde: Der eine betreute
beispielsweise die kranke Mutter (Ge-
sundheitshilfe), der andere kümmerte
sich um die Kinder (Jugendamt).
1996 wurden die Gesundheitsämter in die Land-
ratsämter eingegliedert und die Aufgabenbereiche
verschmolzen wieder. Um die Personalressourcen
für den Landkreis effizienter zu nutzen, wurde
der „Allgemeine Sozialdienst“ (ASD), der bis da-
hin zum Jugendamt gehörte, organisatorisch dem
Gesundheitsamt zugeordnet. Seitdem gibt es das
Sachgebiet „Sozialpädagogische Dienste“ im Ge-
sundheitsamt, das sich in den ASD, die Schwange-
renberatung, die Prävention/Gesundheitsförderung
und die Gesundheitshilfe (die allerdings nur für die
Stadt Fürth zuständig ist) gliedert.
Die Aufgaben der Gesundheitshilfe haben sich im
Laufe der Jahre stark verändert. So hat sich u.a.
die Schwangerenberatung von der ursprünglichen
Schwangerschaftskonfliktberatung zu der heute
staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwan-
gerschaftsfragen entwickelt. Die deutsch-deutsche
Wiedervereinigung machte eine einheitliche Re-
gelung für Schwangerschaftsabbrüche notwendig
und so wurden unter anderem 1995 im Rahmen
des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsge-
setzes die Paragraphen 218 und 219 des Strafge-
setzbuches sowie das Schwangerschaftskonflikt-
gesetz geändert. Seitdem umfassen die Aufgaben
der Beratungsstelle neben der Schwangerschafts-
konfliktberatung die allgemeine Schwangerenbera-
tung, die Vermittlung von Hilfe aus der Landesstif-
tung „Hilfe für Mutter und Kind“, die nachgehende
Betreuung und vor allem auch die Sexualpäda-
gogik.
Ein weiterer, neuer Aufgabenbereich der Gesund-
heitshilfe ist die Gesundheitsförderung. Sie begann
1986 mit der Suchtprävention und hat mittlerweile
den Anspruch, Kinder und Jugendliche so gut auf-
zuklären, dass weniger häufig Sucht oder sonstige
Erkrankungen mehr entstehen.
Von der Fürsorge
zur Sozialpädagogik
Veränderungen im Gesundheitsamt
Von der Fürsorge zur Sozialpädagogik




