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Wandel durch Wandel

Die gesetzlichen Vorgaben für die Eigenwohnraumförderung

prägten den Baustil im Landkreis

1972:

Zur Zeit der Gebietsreform wurden innerhalb der

Einkommensgrenzen vor allem kinderreiche Fami-

lien gefördert, deren Wohnsituation beengt war.

Eine Familie setzte sich damals aus zwei Erwach-

senen, zwei Kindern und einem älteren Familien-

angehörigen, meist Oma oder Opa, zusammen. Ge-

baut wurden hautsächlich Doppelhaushälften und

Reihenhäuser mit einem großzügigen Garten. Die

durchschnittliche Wohnfläche entsprach 115 m²

und der Kaufpreis pro Objekt belief sich auf zirka

85.400 Euro.

2012:

Der Baugrund ist knapp geworden. Mittlerweile

profitieren vor allem junge Familien mit Kind, die

sich noch ein weiteres wünschen, von der Förde-

rung. Große Gärten sind selten. Stattdessen geht

der Trend zum „Townhouse“, also einer verdichte-

ten, innerörtlichen Bebauung mit kleinem Grund-

stücksanteil. Die durchschnittliche Wohnfläche

beträgt zwischen 130 und 145 m². Das liegt unter

anderem an den Förderungsvorgaben zur Mindest-

größe der Elternschlaf- und Kinderzimmer. Denn

während der Nachwuchs früher in kleinen Räu-

men unter acht m² aufwuchs, müssen es heute

mindestens zehn m² sein. Der Kaufpreis pro Objekt

hat sich seit 1972 fast verdreifacht und liegt bei

durchschnittlich 260.000 Euro. Hintergrund dafür

sind die erhöhten Grundstückspreise und die Mehr-

kosten für energetisches Sanieren und Bauen.