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Wandel durch Wandel
Die gesetzlichen Vorgaben für die Eigenwohnraumförderung
prägten den Baustil im Landkreis
1972:
Zur Zeit der Gebietsreform wurden innerhalb der
Einkommensgrenzen vor allem kinderreiche Fami-
lien gefördert, deren Wohnsituation beengt war.
Eine Familie setzte sich damals aus zwei Erwach-
senen, zwei Kindern und einem älteren Familien-
angehörigen, meist Oma oder Opa, zusammen. Ge-
baut wurden hautsächlich Doppelhaushälften und
Reihenhäuser mit einem großzügigen Garten. Die
durchschnittliche Wohnfläche entsprach 115 m²
und der Kaufpreis pro Objekt belief sich auf zirka
85.400 Euro.
2012:
Der Baugrund ist knapp geworden. Mittlerweile
profitieren vor allem junge Familien mit Kind, die
sich noch ein weiteres wünschen, von der Förde-
rung. Große Gärten sind selten. Stattdessen geht
der Trend zum „Townhouse“, also einer verdichte-
ten, innerörtlichen Bebauung mit kleinem Grund-
stücksanteil. Die durchschnittliche Wohnfläche
beträgt zwischen 130 und 145 m². Das liegt unter
anderem an den Förderungsvorgaben zur Mindest-
größe der Elternschlaf- und Kinderzimmer. Denn
während der Nachwuchs früher in kleinen Räu-
men unter acht m² aufwuchs, müssen es heute
mindestens zehn m² sein. Der Kaufpreis pro Objekt
hat sich seit 1972 fast verdreifacht und liegt bei
durchschnittlich 260.000 Euro. Hintergrund dafür
sind die erhöhten Grundstückspreise und die Mehr-
kosten für energetisches Sanieren und Bauen.




