Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  74 / 158 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 74 / 158 Next Page
Page Background

72

Seit der Gebietsreform 1972 haben sich die Rah-

menbedingungen für den öffentlichen Personen-

nahverkehr (ÖPNV) und damit auch das Angebot

im Schienen- und Buslinienverkehr tiefgehend ge-

ändert.

ÖPNV auf der Schiene und auf der Straße war in

den 1970er Jahren die alleinige Aufgabe von Ver-

kehrsunternehmen. Die kommunale Ebene hatte

keine gesetzlich verankerte Einflussmöglichkeit

auf die Gestaltung des Fahrplanes, der Tarife oder

Kooperationen zwischen Verkehrsunternehmen.

Um dennoch ein verbessertes Verkehrsangebot

zu erhalten, haben einige Städte und Gemeinden

den ÖPNV bereits früh finanziell unterstützt. Heute

werden vom Landkreis sowie seinen Städten und

Gemeinden jährlich rund 3,4 Mio. Euro für Verbes-

serungen im Buslinienverkehr ausgegeben.

1972 bestanden im Landkreis Fürth neben den fünf

Eisenbahnstrecken rund ein Dutzend Buslinien.

Verkehrsträger waren die Deutsche Bundesbahn

(DB), die VAG Verkehrsgesellschaft Nürnberg, der

Geschäftsbereich Bahnbus der DB (heute Omni-

busverkehr Franken (OVF)) und zwei private Ver-

kehrsunternehmer. Mittlerweile sind im Landkreis

26 Buslinien unterwegs. Von 1914 bis 1986 fuhr

die Bibertbahn, „Bibertbärbala“ genannt, von Nürn-

berg-Stein bis nach Großhabersdorf — und bis 1971

sogar über Dietenhofen im Landkreis Ansbach nach

Unternbibert und Rügland. 1986 wurden die Schie-

nen aufgrund fehlender Fahrgäste stillgelegt. Noch

heute gibt es im Landkreis Bestrebungen – vor al-

lem von privaten Interessengruppen – die Strecke

zwischen Zirndorf/Oberasbach und Stein zu reak-

tivieren.

Rahmenbedingunge

n

Einen enormen Schub erhielt der ÖPNV Im Jahr

1987 durch die Gründung des Verkehrsverbun-

des Großraum Nürnberg (VGN). In ihm schlossen

sich Verkehrsunternehmen, kreisfreie Städte und

Landkreise zusammen, um unter dem Motto „Ein

Fahrschein für alle Verkehrsmittel“ für die Bewoh-

ner einen attraktiven Nahverkehr zu bieten. Damit

vereinfachte sich für die Fahrgäste das Fahren mit

den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die im Landkreis

verkehrenden Linien waren von Beginn an kom-

plett dabei.

Auf der Grundlage bundesgesetzlicher Änderungen

im Jahr 1993 hat der Freistaat Bayern im Folgejahr

das Gesetz über den öffentlichen Personennahver-

kehr in Bayern (BayÖPNVG) erlassen. Damit war

für den Landkreis der Grundstein gelegt, den ÖPNV

als eigene Aufgabe im Rahmen seiner finanziellen

Leistungsfähigkeit aktiv zu gestalten.

Zu Jahresbeginn 1996 wurde das BayÖPNVG um

die Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs

Der Nahverkehr im Wandel der Zeit

Die Entwicklung von Bus und Bahn