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Seit der Gebietsreform 1972 haben sich die Rah-
menbedingungen für den öffentlichen Personen-
nahverkehr (ÖPNV) und damit auch das Angebot
im Schienen- und Buslinienverkehr tiefgehend ge-
ändert.
ÖPNV auf der Schiene und auf der Straße war in
den 1970er Jahren die alleinige Aufgabe von Ver-
kehrsunternehmen. Die kommunale Ebene hatte
keine gesetzlich verankerte Einflussmöglichkeit
auf die Gestaltung des Fahrplanes, der Tarife oder
Kooperationen zwischen Verkehrsunternehmen.
Um dennoch ein verbessertes Verkehrsangebot
zu erhalten, haben einige Städte und Gemeinden
den ÖPNV bereits früh finanziell unterstützt. Heute
werden vom Landkreis sowie seinen Städten und
Gemeinden jährlich rund 3,4 Mio. Euro für Verbes-
serungen im Buslinienverkehr ausgegeben.
1972 bestanden im Landkreis Fürth neben den fünf
Eisenbahnstrecken rund ein Dutzend Buslinien.
Verkehrsträger waren die Deutsche Bundesbahn
(DB), die VAG Verkehrsgesellschaft Nürnberg, der
Geschäftsbereich Bahnbus der DB (heute Omni-
busverkehr Franken (OVF)) und zwei private Ver-
kehrsunternehmer. Mittlerweile sind im Landkreis
26 Buslinien unterwegs. Von 1914 bis 1986 fuhr
die Bibertbahn, „Bibertbärbala“ genannt, von Nürn-
berg-Stein bis nach Großhabersdorf — und bis 1971
sogar über Dietenhofen im Landkreis Ansbach nach
Unternbibert und Rügland. 1986 wurden die Schie-
nen aufgrund fehlender Fahrgäste stillgelegt. Noch
heute gibt es im Landkreis Bestrebungen – vor al-
lem von privaten Interessengruppen – die Strecke
zwischen Zirndorf/Oberasbach und Stein zu reak-
tivieren.
Rahmenbedingunge
n
Einen enormen Schub erhielt der ÖPNV Im Jahr
1987 durch die Gründung des Verkehrsverbun-
des Großraum Nürnberg (VGN). In ihm schlossen
sich Verkehrsunternehmen, kreisfreie Städte und
Landkreise zusammen, um unter dem Motto „Ein
Fahrschein für alle Verkehrsmittel“ für die Bewoh-
ner einen attraktiven Nahverkehr zu bieten. Damit
vereinfachte sich für die Fahrgäste das Fahren mit
den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die im Landkreis
verkehrenden Linien waren von Beginn an kom-
plett dabei.
Auf der Grundlage bundesgesetzlicher Änderungen
im Jahr 1993 hat der Freistaat Bayern im Folgejahr
das Gesetz über den öffentlichen Personennahver-
kehr in Bayern (BayÖPNVG) erlassen. Damit war
für den Landkreis der Grundstein gelegt, den ÖPNV
als eigene Aufgabe im Rahmen seiner finanziellen
Leistungsfähigkeit aktiv zu gestalten.
Zu Jahresbeginn 1996 wurde das BayÖPNVG um
die Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs
Der Nahverkehr im Wandel der Zeit
Die Entwicklung von Bus und Bahn




