Wann wurde der Turm errichtet?
Im Jahr 1893. Er war von Anfang an als Aussichtsturm
gedacht. Denn vom Turm aus konnte man damals wunder-
bar auf die blühenden Felder und die ganze Umgebung bli-
cken. Da kamen immer die ganzen Städter mit dem Zug. Bis
zur Aussichtsplattform sind es übrigens 144 Stufen.
Sie sind 85 Jahre alt. Müssen Sie die Stufen jeden Tag
hochlaufen bevor Sie schließen, damit niemand versehent-
lich eingesperrt wird?
(lacht). Nein, das schaffe ich in meinem Alter nicht mehr.
Ich habe von meinem Schwiegersohn eine Trillerpfeife
bekommen. Damit pfeife ich immer, bevor ich absperre.
Dennoch kam es schon ein paar Mal vor, dass jemand ver
sehentlich eingesperrt wurde. So gab es einmal einen
Besucher, der abends noch auf dem Turm war. Er hörte das
Pfeifen zwar, dachte aber das Signal stamme vom Schieds-
richter eines benachbarten Fußballplatzes. Tja, so wurde der
Mann dann leider im Turm eingesperrt. Es befindet sich
aber am Ausgang meine Telefonnummer um mich in sol-
chen Fällen verständigen zu können. Bislang musste noch
niemand die Nacht unfreiwillig im Turm verbringen …
Kommen denn heute auch noch viele, um die wunderbare
Aussicht zu genießen?
Ja, selbstverständlich. Rund 4.000 waren es im vergangenen
Jahr.
Zählen Sie die Besucher oder woher wissen Sie das?
Im Turm befindet sich eine Sparbüchse denn der Eintritt
kostet 50 Cent. Die meisten sind ehrlich und werfen den
Betrag ein. Daraus kann ich dann die ungefähre Besucher-
zahl errechnen. Das Geld erhält die Gemeinde.
Wer kümmert sich denn um den Turm, wenn Sie mal ver-
reisen?
Ach, in meinem Alter verreist man doch nicht mehr. Wenn
ich doch mal verhindert sein sollte, kümmert sich jemand
aus der Familie ums Auf- und Zusperren.
Ehrungen für gesellschaftliches
Engagement im Landkreis Fürth
Um das ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen
und Bürger zu würdigen, gibt es im Landkreis neben
den Ehrennadeln in Gold, Silber und Bronze für lang-
jährige ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein, einem
Verband oder einer Institution auch die Ehrungen
Stiller Held (siehe Interview) und Junger Held. Diese
beiden Ehrungen sind deshalb so besonders, da jedes
Jahr nur ein Stiller Held und ein Junger Held im Land-
kreis Fürth ausgezeichnet werden.
Als
Stille Helden
können Bürger geehrt werden, die für
einen Verein, einen Verband oder eine Institution, deren
Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth liegt, viele Jahre ehren-
amtlich tätig waren/sind ohne dafür gewählt zu sein
oder eine Leitungs- bzw. Führungs-Funktion innezuha-
ben. Vorschlagsberechtigt sind die Kreisräte und Bürger-
meister des Landkreises. Der Stille Held bekommt einen
Pokal, eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von 500
Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens.
Als
Junge Helden
können Jugendliche oder junge
Erwachsene (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres)
geehrt werden, die für einen Verein, einen Verband oder
eine Institution, deren Tätigkeitsfeld im Landkreis Fürth
liegt, ein außergewöhnliches ehrenamtliches Engage-
ment zeigen. Vorschlagsberechtigt sind die Kreisräte,
die Bürgermeister im Landkreis Fürth sowie die Mitglie-
der des Jugendhilfeausschuss. Der Junge Held bekommt
einen Pokal, eine Urkunde und eine Prämie in Höhe von
500 Euro zugunsten des ehrenamtlichen Wirkens.
Ansprechpartner: Christian Ell, Büro des Landrats
Telefon: 0911 9773-1003
E-Mail:
ehrenamtskarte@lra-fue.bayern.de83




