Tilmann Lohse
Kreisbaumeister
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Das Landratsamt ist
nicht nur Genehmigungs-
behörde, gerne beraten
wir Sie persönlich. Nut-
zen Sie dieses Angebot
frühzeitig. Alle Ansprech-
partner finden Sie unter
www.landkreis-fuerth.deunter dem Stichwort
Bauen und Umwelt!
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Vor dem Abriss bewahrt und komplett saniert:
Die Scheune in Obermichelbach wurde zu
einem echten Schmuckstück.
Denkmalschutz
Für jede Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude,
aber auch für jede Veränderung an einem Gebäude, das in der
Nähe eines Baudenkmals steht, braucht man grundsätzlich die
vorherige Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde.
Dazu gehören auch kleinere Umbauten und neue Gestal-
tungen wie Fassadenanstrich, Innenrenovierung oder neue
Fenster. Die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt
Fürth sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
(BLfD) beraten und unterstützen bei Fragen.
Denkmalschutz,
Frau I. Kugler
Telefon: 0911 9773-1506
E-Mail:
denkmalschutz@lra-fue.bayern.deInternet:
www.landkreis-fuerth.de,Stichwort Denkmalschutz
Bayerisches Landesamt f. Denkmalpflege:
www.blfd.bayern.deDie Broschüre
„Von Meisterhand“
enthält alle
wichtigen Informationen für den Weg zum
Eigenheim. Der Ratgeber liegt in den Rathäusern
der Kommunen und den Filialen der Sparkasse
Fürth aus. Auch im Landratsamt Fürth,
Dienststelle Zirndorf, Im Pinderpark 2,
90513 Zirndorf, ist er bei der Bauaufsichtsbehörde
erhältlich. Download unter
www.landkreis-fuerth.deStichwort Bauverwaltung
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