Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  67 / 164 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 67 / 164 Next Page
Page Background

Tilmann Lohse

Kreisbaumeister

»

Das Landratsamt ist

nicht nur Genehmigungs-

behörde, gerne beraten

wir Sie persönlich. Nut-

zen Sie dieses Angebot

frühzeitig. Alle Ansprech-

partner finden Sie unter

www.landkreis-fuerth.de

unter dem Stichwort

Bauen und Umwelt!

«

Vor dem Abriss bewahrt und komplett saniert:

Die Scheune in Obermichelbach wurde zu

einem echten Schmuckstück.

Denkmalschutz

Für jede Veränderung an einem denkmalgeschützten Gebäude,

aber auch für jede Veränderung an einem Gebäude, das in der

Nähe eines Baudenkmals steht, braucht man grundsätzlich die

vorherige Erlaubnis durch die Untere Denkmalschutzbehörde.

Dazu gehören auch kleinere Umbauten und neue Gestal-

tungen wie Fassadenanstrich, Innenrenovierung oder neue

Fenster. Die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt

Fürth sowie das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege

(BLfD) beraten und unterstützen bei Fragen.

Denkmalschutz,

Frau I. Kugler

Telefon: 0911 9773-1506

E-Mail:

denkmalschutz@lra-fue.bayern.de

Internet:

www.landkreis-fuerth.de,

Stichwort Denkmalschutz

Bayerisches Landesamt f. Denkmalpflege:

www.blfd.bayern.de

Die Broschüre

„Von Meisterhand“

enthält alle

wichtigen Informationen für den Weg zum

Eigenheim. Der Ratgeber liegt in den Rathäusern

der Kommunen und den Filialen der Sparkasse

Fürth aus. Auch im Landratsamt Fürth,

Dienststelle Zirndorf, Im Pinderpark 2,

90513 Zirndorf, ist er bei der Bauaufsichtsbehörde

erhältlich. Download unter

www.landkreis-fuerth.de

Stichwort Bauverwaltung

67