Zuhause im Landkreis
Verbraucherschutz
Eine der Hauptaufgaben des Verbraucherschut-
zes im Landratsamt Fürth ist die Überwachung
von Lebensmitteln. Dabei geht es vor allem
darum, die Gesundheit der Menschen im Land-
kreis zu schützen.
Kontrolliert werden so z. B. Erzeuger tierischer und pflanz-
licher Lebensmittel (Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurst
waren, Käse und Fisch), Hersteller von Lebensmitteln,
Küchen und Kantinen, gastronomische Einrichtungen,
Händler, Feste und Märkte, Lebensmittellager, Großhandel,
Internethandel sowie Hersteller und Händler für Kosmetik,
Bedarfsgegenstände und Tabakwaren.
Die Betriebe, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird,
werden regelmäßig – in der Regel unangekündigt – kontrol-
liert, immer unter Beachtung des Produktrisikos und
abhängig vom hygienischen und baulichen Zustand des ent-
sprechenden Betriebes sowie des Eigenkontrollkonzeptes.
Werden Mängel festgestellt, werden je nach Schwere der
Mängel Maßnahmen ergriffen, wie Beratung, Belehrungen,
Verwarnungen, ggf. Bußgeldverfahren oder schlimmstenfalls
Strafanzeigen. Im Einzelfall können erhebliche Mängel auch
zur Betriebsschließung führen oder es müssen gesundheits-
gefährdende Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.
In der EU ist seit 2002 primär der Lebensmittel
unternehmer (z. B. ein Hersteller oder Importeur
von Lebensmitteln) für die von ihm in den Verkehr
gebrachten Lebensmittel selbst verantwortlich.
Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, die
Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren,
Irreführung und Täuschung zu schützen und ein
hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucher-
schutzes sicherzustellen. Das bedeutet, dass die
Kontrolleure überprüfen, ob die geltenden Rechts-
vorschriften durch den Lebensmittelunternehmer
eingehalten werden. Daher kontrolliert die amt-
liche Lebensmittelüberwachung, ob alle rechtli-
chen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln,
kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie
Bedarfsgegenständen eingehalten werden.
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