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Zuhause im Landkreis

Verbraucherschutz

Eine der Hauptaufgaben des Verbraucherschut-

zes im Landratsamt Fürth ist die Überwachung

von Lebensmitteln. Dabei geht es vor allem

darum, die Gesundheit der Menschen im Land-

kreis zu schützen.

Kontrolliert werden so z. B. Erzeuger tierischer und pflanz-

licher Lebensmittel (Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurst­

waren, Käse und Fisch), Hersteller von Lebensmitteln,

Küchen und Kantinen, gastronomische Einrichtungen,

Händler, Feste und Märkte, Lebensmittellager, Großhandel,

Internethandel sowie Hersteller und Händler für Kosmetik,

Bedarfsgegenstände und Tabakwaren.

Die Betriebe, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird,

werden regelmäßig – in der Regel unangekündigt – kontrol-

liert, immer unter Beachtung des Produktrisikos und

abhängig vom hygienischen und baulichen Zustand des ent-

sprechenden Betriebes sowie des Eigenkontrollkonzeptes.

Werden Mängel festgestellt, werden je nach Schwere der

Mängel Maßnahmen ergriffen, wie Beratung, Belehrungen,

Verwarnungen, ggf. Bußgeldverfahren oder schlimmstenfalls

Strafanzeigen. Im Einzelfall können erhebliche Mängel auch

zur Betriebsschließung führen oder es müssen gesundheits-

gefährdende Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.

In der EU ist seit 2002 primär der Lebensmittel­

unternehmer (z. B. ein Hersteller oder Importeur

von Lebensmitteln) für die von ihm in den Verkehr

gebrachten Lebensmittel selbst verantwortlich.

Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist es, die

Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren,

Irreführung und Täuschung zu schützen und ein

hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucher-

schutzes sicherzustellen. Das bedeutet, dass die

Kontrolleure überprüfen, ob die geltenden Rechts-

vorschriften durch den Lebensmittelunternehmer

eingehalten werden. Daher kontrolliert die amt-

liche Lebensmittelüberwachung, ob alle rechtli-

chen Vorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln,

kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie

Bedarfsgegenständen eingehalten werden.

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