Tierseuchenbekämpfung
Die Veterinäre sind für die Vorbeugung und Bekämpfung
von anzeigepflichtigen Tierseuchen zuständig. Unsere
Nutztiere liefern uns wertvolle Lebensmittel, auch dafür
verdienen Sie unseren besonderen Schutz. Leider gibt es
bedrohliche Tierseuchen, gegen die sich die Landwirte, in
deren Obhut die Tiere gehalten werden, nicht alleine
schützen können.
Hier haben nun die Amtstierärzte des Veterinäramtes die
Aufgabe, die Tiergesundheit durch Koordinierung von vor-
beugenden Aktionen wie Impfungen oder Untersuchungen
zu unterstützen. Entsprechend der unterschiedlichen Über-
tragungswege muss das Veterinäramt auch unterschied-
liche Bekämpfungsstrategien verfolgen.
Tierveranstaltungen wie Tierschauen oder Märkte sind
anzeigepflichtig und müssen ca. 4 Wochen vor Veranstal-
tungsbeginn dem zuständigen Veterinäramt schriftlich
angezeigt werden.
Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln
Die Anwendung von Tierarzneimitteln durch Landwirte,
praktizierende Tierärzte und Tierheilpraktiker wird durch
die Amtstierärzte des Veterinäramtes überprüft.
Das bedeutet, dass die Amtstierärzte – im Verdachtsfall von
unkorrekter Anwendung oder unzureichender Dokumenta-
tion – regelmäßig bei praktizierenden Tierärzten und bei
Landwirten die Einhaltung der diversen arzneimittelrecht-
lichen Vorschriften kontrollieren.
Überwachung der Tierkörperbeseitigung/
Tierischer Nebenprodukte
Das Veterinäramt überwacht die korrekte Entsorgung über
die Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf oder – sofern
erlaubt – die Weiterverarbeitung von tierischen Neben-
produkten.
Tierkörperbeseitigung Zweckverband Nordbayern
Hetzentännig 2, 96194 Walsdorf
Telefon: 09549 366
Internet:
www.zv-tnb.deAber auch weiterverarbeitende Betriebe unterliegen der
regelmäßigen Überwachung, z. B. Heimtierfutterbetriebe,
Biogasanlagen oder Kosmetikbetriebe.
Futtermittelüberwachung
Nicht nur wir Menschen sondern auch die Tiere haben
Anspruch auf gutes Futter, und das nicht nur (aber auch),
weil sie uns wertvolle Lebensmittel liefern. Der Veterinär
assistent des Veterinäramtes kontrolliert durch stichpunk-
tartige Proben tierhaltende Landwirte und im Landkreis
angesiedelte Futtermittelhersteller bzw. -händler.
Cross Compliance
Die Vorschriften von Cross Compliance bedeuten die Ver-
knüpfung von Prämienzahlungen an landwirtschaftliche
Betriebe bei gleichzeitiger Einhaltung diverser EU-
Vorschriften für den landwirtschaftlichen Bereich. So wer-
den durch das Veterinäramt die Cross Compliance-Vorga-
ben in den Bereichen der Tierkennzeichnung, Lebensmittel-
hygiene und Tierschutz überprüft.
Veterinäramt
Landratsamt Fürth – Veterinäramt
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
Telefon: 0911 9773-1901, -1904
E-Mail:
veterinaeramt@lra-fue.bayern.deInternet:
www.landkreis-fuerth.deStichpunkt Veterinärwesen
Öffnungszeiten
:
Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag
8.00 – 12.30 Uhr
Sprechzeiten der Veterinäre:
nur nach telefonischer Vereinbarung.
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