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Tierseuchenbekämpfung

Die Veterinäre sind für die Vorbeugung und Bekämpfung

von anzeigepflichtigen Tierseuchen zuständig. Unsere

Nutztiere liefern uns wertvolle Lebensmittel, auch dafür

verdienen Sie unseren besonderen Schutz. Leider gibt es

bedrohliche Tierseuchen, gegen die sich die Landwirte, in

deren Obhut die Tiere gehalten werden, nicht alleine

schützen können.

Hier haben nun die Amtstierärzte des Veterinäramtes die

Aufgabe, die Tiergesundheit durch Koordinierung von vor-

beugenden Aktionen wie Impfungen oder Untersuchungen

zu unterstützen. Entsprechend der unterschiedlichen Über-

tragungswege muss das Veterinäramt auch unterschied-

liche Bekämpfungsstrategien verfolgen.

Tierveranstaltungen wie Tierschauen oder Märkte sind

anzeigepflichtig und müssen ca. 4 Wochen vor Veranstal-

tungsbeginn dem zuständigen Veterinäramt schriftlich

angezeigt werden.

Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln

Die  Anwendung  von Tierarzneimitteln durch Landwirte,

praktizierende Tierärzte und Tierheilpraktiker wird durch

die Amtstierärzte des Veterinäramtes überprüft.

Das bedeutet, dass die Amtstierärzte – im Verdachtsfall von

unkorrekter Anwendung oder unzureichender Dokumenta-

tion – regelmäßig bei praktizierenden Tierärzten und bei

Landwirten die Einhaltung der diversen arzneimittelrecht-

lichen Vorschriften kontrollieren.

Überwachung der Tierkörperbeseitigung/

Tierischer Nebenprodukte

Das Veterinäramt überwacht die korrekte Entsorgung über

die Tierkörperbeseitigungsanstalt Walsdorf oder – sofern

erlaubt – die Weiterverarbeitung von tierischen Neben-

produkten.

Tierkörperbeseitigung Zweckverband Nordbayern

Hetzentännig 2, 96194 Walsdorf

Telefon: 09549 366

Internet:

www.zv-tnb.de

Aber auch weiterverarbeitende Betriebe unterliegen der

regelmäßigen Überwachung, z. B. Heimtierfutterbetriebe,

Biogasanlagen oder Kosmetikbetriebe.

Futtermittelüberwachung

Nicht nur wir Menschen sondern auch die Tiere haben

Anspruch auf gutes Futter, und das nicht nur (aber auch),

weil sie uns wertvolle Lebensmittel liefern. Der Veterinär­

assistent des Veterinäramtes kontrolliert durch stichpunk-

tartige Proben tierhaltende Landwirte und im Landkreis

angesiedelte Futtermittelhersteller bzw. -händler.

Cross Compliance

Die Vorschriften von Cross Compliance bedeuten die Ver-

knüpfung von Prämienzahlungen an landwirtschaftliche

Betriebe bei gleichzeitiger Einhaltung diverser EU-

Vorschriften für den landwirtschaftlichen Bereich. So wer-

den durch das Veterinäramt die Cross Compliance-Vorga-

ben in den Bereichen der Tierkennzeichnung, Lebensmittel-

hygiene und Tierschutz überprüft.

Veterinäramt

Landratsamt Fürth – Veterinäramt

Stresemannplatz 11, 90763 Fürth

Telefon: 0911 9773-1901, -1904

E-Mail:

veterinaeramt@lra-fue.bayern.de

Internet:

www.landkreis-fuerth.de

Stichpunkt Veterinärwesen

Öffnungszeiten

:

Montag bis Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr

Freitag

8.00 – 12.30 Uhr

Sprechzeiten der Veterinäre:

nur nach telefonischer Vereinbarung.

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