

Als Sozialleistungsträger sind die Pflegekassen
zur umfassenden Aufklärung, Beratung und Aus-
kunft verpflichtet. Über das Pflegeversicherungs-
gesetz gibt es seit 2009 eine zusätzliche und
damit erweiterte Beratungspflicht. Für Sie als
Versicherter bedeutet dies, Sie haben das Recht
eine neutrale, versichertenorientierte sowie
umfassende Beratung bei Ihrer Pflegekasse
anzufordern. Diese kann auf Ihren Wunsch hin
auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
Aufgabe der Pflegeberatung ist es
insbesondere:
Aufgrund Ihres Hilfebedarfs einen für Sie indivi-
duellen Versorgungsplan zu erstellen sowie die
Durchführung dessen zu überwachen und wenn
nötig anzupassen.
Falls nötig kann Ihr Pflegeberater auch auf die für
die Durchführung des Versorgungsplans erfor-
derlichen Maßnahmen einschließlich deren
Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträ-
ger hinwirken.
Auch Ihre Angehörigen werden über Leistungen
zur Entlastung der Pflegeperson informiert.
Außerdem sollte Ihr Pflegeberater Ihnen sog.
Preisvergleichslisten zur Verfügung stellen.
Diese basieren auf den Internetdatenbanken
und geben Auskunft über z.B. Preiserhöhungen
und Qualitätsprüfungen Ihres Dienstleisters. Mit
der aktuellen Gesetzesänderung sind Landes-
verbände der Pflegekassen zur Datenpflege
(einmal im Quartal) und der Weiterentwicklung
der Datenbank zuständig.
Die momentan vorhandenen Datenbanken sind:
www.aok-pflegedienstnavigator.de(Angebot der AOK)
www.pflegelotse.de(Angebot der Ersatzkassen VdEK)
www.bkk-pflegefinder.de(Angebot der
Betriebskrankenkassen, Bund)
www.der-pflegekompass.de(Angebot der Bundesknappschaft)
Seit 2016 sind die Pflegekassen auch dazu ver-
pflichtet, jedem Antragsteller, der erstmalig oder
erneut Leistungen der Pflegeversicherung bean-
tragt entweder selbst oder über einen Beratungs-
gutschein für andere Fachstellen, eine Beratung
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des
Antrags zukommen zu lassen.
Kontakt für gesetzlich Versicherte:
Pflegeservice Bayern
Telefon 0800 7721111
Internet
www.pflegeservice-bayern.deÖffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr
Kontakt für Privatversicherte:
Compass private Pflegeberatung
Telefon 0800 1018800
Internet
www.compass-pflegeberatung.deMontag bis Freitag 8.00 – 19.00 Uhr
Samstag
10.00 – 16.00 Uhr
Weiter bietet die Compass private Pflegeversi-
cherung eine kostenfreie telefonische Erstbera-
tung für sowohl gesetzlich als auch privat Versi-
cherte unter oben genannter Telefonnummer an.
Weitere Informationen finden Sie im SGB XI, § 7
Aufklärung, Auskunft/§ 7a Pflegeberatung/§ 7 b
Beratungsgutscheine oder beim Bundesgesund-
heitsministerium unter
www.bundesgesundheitsministerium.deBitte lesen sie auch weiter unter Pflege und Ver-
sorgung zu Hause ab Seite 52.
PFLEGEBERATUNG NACH SGB XI
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BERATUNG & INFORMATION