Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  31 / 80 Next Page
Basic version Information
Show Menu
Previous Page 31 / 80 Next Page
Page Background

Als Sozialleistungsträger sind die Pflegekassen

zur umfassenden Aufklärung, Beratung und Aus-

kunft verpflichtet. Über das Pflegeversicherungs-

gesetz gibt es seit 2009 eine zusätzliche und

damit erweiterte Beratungspflicht. Für Sie als

Versicherter bedeutet dies, Sie haben das Recht

eine neutrale, versichertenorientierte sowie

umfassende Beratung bei Ihrer Pflegekasse

anzufordern. Diese kann auf Ihren Wunsch hin

auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Aufgabe der Pflegeberatung ist es

insbesondere:

Aufgrund Ihres Hilfebedarfs einen für Sie indivi-

duellen Versorgungsplan zu erstellen sowie die

Durchführung dessen zu überwachen und wenn

nötig anzupassen.

Falls nötig kann Ihr Pflegeberater auch auf die für

die Durchführung des Versorgungsplans erfor-

derlichen Maßnahmen einschließlich deren

Genehmigung durch den jeweiligen Leistungsträ-

ger hinwirken.

Auch Ihre Angehörigen werden über Leistungen

zur Entlastung der Pflegeperson informiert.

Außerdem sollte Ihr Pflegeberater Ihnen sog.

Preisvergleichslisten zur Verfügung stellen.

Diese basieren auf den Internetdatenbanken

und geben Auskunft über z.B. Preiserhöhungen

und Qualitätsprüfungen Ihres Dienstleisters. Mit

der aktuellen Gesetzesänderung sind Landes-

verbände der Pflegekassen zur Datenpflege

(einmal im Quartal) und der Weiterentwicklung

der Datenbank zuständig.

Die momentan vorhandenen Datenbanken sind:

www.aok-pflegedienstnavigator.de

(Angebot der AOK)

www.pflegelotse.de

(Angebot der Ersatzkassen VdEK)

www.bkk-pflegefinder.de

(Angebot der

Betriebskrankenkassen, Bund)

www.der-pflegekompass.de

(Angebot der Bundesknappschaft)

Seit 2016 sind die Pflegekassen auch dazu ver-

pflichtet, jedem Antragsteller, der erstmalig oder

erneut Leistungen der Pflegeversicherung bean-

tragt entweder selbst oder über einen Beratungs-

gutschein für andere Fachstellen, eine Beratung

innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des

Antrags zukommen zu lassen.

Kontakt für gesetzlich Versicherte:

Pflegeservice Bayern

Telefon 0800 7721111

Internet

www.pflegeservice-bayern.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8.00 – 18.00 Uhr

Kontakt für Privatversicherte:

Compass private Pflegeberatung

Telefon 0800 1018800

Internet

www.compass-pflegeberatung.de

Montag bis Freitag 8.00 – 19.00 Uhr

Samstag

10.00 – 16.00 Uhr

Weiter bietet die Compass private Pflegeversi-

cherung eine kostenfreie telefonische Erstbera-

tung für sowohl gesetzlich als auch privat Versi-

cherte unter oben genannter Telefonnummer an.

Weitere Informationen finden Sie im SGB XI, § 7

Aufklärung, Auskunft/§ 7a Pflegeberatung/§ 7 b

Beratungsgutscheine oder beim Bundesgesund-

heitsministerium unter

www.bundesgesundheitsministerium.de

Bitte lesen sie auch weiter unter Pflege und Ver-

sorgung zu Hause ab Seite 52.

PFLEGEBERATUNG NACH SGB XI

29

BERATUNG & INFORMATION