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Das Zentrale Ausgleichsamt wurde am 1. Janu-

ar 1996 als Ersatz für die bis dahin kommunalen

Ausgleichsämter errichtet und dem Landratsamt

Fürth zugeschlagen. Im Rahmen der Neuorgani-

sation der Ausgleichsverwaltung in Bayern war es

für den gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken

zuständig. Seine Aufgabe: Der Vollzug des Las-

tenausgleichsgesetzes, das Schäden und Verluste

infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der

Kriegs- und Nachkriegszeit regulierte. Ferner waren

die Ausgleichsämter für die Statusfeststellung von

Spätaussiedlern zuständig. Ein Spätaussiedler, der

diesen Status zugesprochen bekam, erhielt auto-

matisch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die damals 135 Mitarbeiter wurden jedoch nicht

in Fürth untergebracht, wo sich kein passendes

Gebäude fand, sondern in Nürnberg. 1998 wur-

de das Amt zum Zentralen Ausgleichsamt Bayern

erhoben. Ihm wurden 13 bereits bestehende Aus-

gleichsamtsdienststellen als Außenstellen zuge-

ordnet, die später stufenweise aufgelöst wurden.

Die Zahl der insgesamt 638 Mitarbeiter (126 davon

allein in Nürnberg) wurde jährlich um 30 Stellen

verringert. In der Konsequenz musste das Zentra-

le Ausgleichsamt Bayern beim Landratsamt Fürth

eine Reihe von Aufgaben übernehmen.

Da sich die Zahl der Anträge auf Lastenausgleich

nach und nach verringerte und mittlerweile nur

noch die bestehenden abgewickelt werden muss-

ten, beschloss die Staatsregierung im November

2003 die Auflösung des Amtes. 2004 wurde das

Zentrale Ausgleichsamt Bayern mit seinen zuletzt

noch sieben Außenstellen aufgelöst. Da seine Zu-

ständigkeiten im Bereich des Lastenausgleichs und

des Flüchtlingswesens auf die Regierungen über-

tragen wurden, richtete man dementsprechend

Ausgleichsamtsdienststellen in den sieben bayeri-

schen Regierungsbezirken ein. Die Dienststelle für

Mittelfranken blieb in der Marienstraße in Nürn-

berg, war aber nun der Regierung zugeordnet. Erst

2010 wurde das Ausgleichsamt als selbstständiges

Sachgebiet der Regierung von Mittelfranken auf-

gelöst und dem Sachgebiet 14 „Flüchtlingsbetreu-

ung, Lastenausgleich, Oberversicherungsamt Nord-

bayern“ zugeordnet.

Übrigens: Zeitweilig (etwa 1992 bis 1994) war das

Ausgleichsamt Fürth auch für die Durchführung

des Lastenausgleichs im Freistaat Sachsen zustän-

dig und unterhielt dazu Anlaufstellen in Sachsen,

nämlich in Stollberg sowie in Bärenstein/Sachsen.

Das zentrale Ausgleichsamt

Von der Mammutbehörde zum Sachgebiet

Das zentrale Ausgleichsamt