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Das Zentrale Ausgleichsamt wurde am 1. Janu-
ar 1996 als Ersatz für die bis dahin kommunalen
Ausgleichsämter errichtet und dem Landratsamt
Fürth zugeschlagen. Im Rahmen der Neuorgani-
sation der Ausgleichsverwaltung in Bayern war es
für den gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken
zuständig. Seine Aufgabe: Der Vollzug des Las-
tenausgleichsgesetzes, das Schäden und Verluste
infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der
Kriegs- und Nachkriegszeit regulierte. Ferner waren
die Ausgleichsämter für die Statusfeststellung von
Spätaussiedlern zuständig. Ein Spätaussiedler, der
diesen Status zugesprochen bekam, erhielt auto-
matisch die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die damals 135 Mitarbeiter wurden jedoch nicht
in Fürth untergebracht, wo sich kein passendes
Gebäude fand, sondern in Nürnberg. 1998 wur-
de das Amt zum Zentralen Ausgleichsamt Bayern
erhoben. Ihm wurden 13 bereits bestehende Aus-
gleichsamtsdienststellen als Außenstellen zuge-
ordnet, die später stufenweise aufgelöst wurden.
Die Zahl der insgesamt 638 Mitarbeiter (126 davon
allein in Nürnberg) wurde jährlich um 30 Stellen
verringert. In der Konsequenz musste das Zentra-
le Ausgleichsamt Bayern beim Landratsamt Fürth
eine Reihe von Aufgaben übernehmen.
Da sich die Zahl der Anträge auf Lastenausgleich
nach und nach verringerte und mittlerweile nur
noch die bestehenden abgewickelt werden muss-
ten, beschloss die Staatsregierung im November
2003 die Auflösung des Amtes. 2004 wurde das
Zentrale Ausgleichsamt Bayern mit seinen zuletzt
noch sieben Außenstellen aufgelöst. Da seine Zu-
ständigkeiten im Bereich des Lastenausgleichs und
des Flüchtlingswesens auf die Regierungen über-
tragen wurden, richtete man dementsprechend
Ausgleichsamtsdienststellen in den sieben bayeri-
schen Regierungsbezirken ein. Die Dienststelle für
Mittelfranken blieb in der Marienstraße in Nürn-
berg, war aber nun der Regierung zugeordnet. Erst
2010 wurde das Ausgleichsamt als selbstständiges
Sachgebiet der Regierung von Mittelfranken auf-
gelöst und dem Sachgebiet 14 „Flüchtlingsbetreu-
ung, Lastenausgleich, Oberversicherungsamt Nord-
bayern“ zugeordnet.
Übrigens: Zeitweilig (etwa 1992 bis 1994) war das
Ausgleichsamt Fürth auch für die Durchführung
des Lastenausgleichs im Freistaat Sachsen zustän-
dig und unterhielt dazu Anlaufstellen in Sachsen,
nämlich in Stollberg sowie in Bärenstein/Sachsen.
Das zentrale Ausgleichsamt
Von der Mammutbehörde zum Sachgebiet
Das zentrale Ausgleichsamt




