Bürgerbroschüre Stadt Schwabach - page 83

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Zustifter sind auf keinen Mindestbetrag festgelegt.
Jeder Bürger kann also damit die Stiftungsidee un-
terstützen. Um Mitglied in der Stifterversammlung zu
werden, liegt der Mindestbeitrag bei 2.500 €. Spen-
den und Zuwendungen sind jederzeit willkommen,
aber auch Ideen und Zeit können gespendet werden.
Die Stiftung ist wirtschaftlich, konfessionell und poli-
tisch unabhängig.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
/
Für Nachfragen kontaktieren Sie bitte:
Bürgerstiftung Unser Schwabach
Dr. Martin Böhmer
Haimendorfstraße 22a
Tel.: 09122 608760
Fax: 09122 935444
E-Mail:
Im Juni 2005 wurde in Schwabach die Bürgerstiftung
„Unser Schwabach“ gegründet. Es handelt sich dabei
um eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürger-
lichen Rechts, die zum Ziel hat, dauerhaft gemeinnüt-
zige Zwecke zu fördern.
Zweck der Bürgerstiftung „Unser Schwabach“ ist das
bürgerschaftliche Zusammenwirken der Generatio-
nen in der Stadt Schwabach im Geiste der gegenseiti-
gen Toleranz und Rücksichtnahme. Gefördert werden
sollen insbesondere die Bereiche der Jugend- und
Altenhilfe, Bildung und Erziehung, der öffentlichen
Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, der Völkerver-
ständigung, der Gleichberechtigung von Männern
und Frauen, des Naturschutzes und der Landschafts-
pflege. Weiterhin fördert die Stiftung den Sport, die
Kunst und Kultur, die Pflege und Unterhaltung von
Kulturwerten, die Denkmalpflege sowie die Heimat-
pflege und -kunde.
Die Idee der Bürgerstiftung sieht vor, dass Geldbe-
träge bei vielen sich engagierenden Bürgern gesam-
melt und als Stiftungsvermögen angelegt werden.
Die Zinserträge aus dem Stiftungskapital fließen nach
festgelegten Kriterien den oben aufgezählten ge-
meinnützigen Zwecken zu. „Von Bürgern für Bürger“,
lautet dabei die Devise.
Stiftungsrat und Stiftungsvorstand als unabhängi-
ge Gremien stellen sicher, dass die Mittel gezielt zum
Einsatz kommen und das angesammelte Stiftungsver-
mögen dauerhaft erhalten bleibt.
An der Bürgerstiftung sind bisher 32 Gründerstifter
beteiligt. Dabei handelt es sich um Firmen oder Pri-
vatpersonen, die mindestens 10.000 € zur Verfügung
stellen, darunter die Stadt selbst mit einem Betrag
von 500.000 €.
Bürgerstiftung „Unser Schwabach“
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