Energieratgeber Landkreis Hof - page 57

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Förderung
Eigenwohnraumförderung durch den Freistaat
Bayern
Allzu viele Bürger/innen kennen die Eigenwohnraumförde-
rung durch den Freistaat Bayern noch nicht. Besonders Fa-
milien mit Kindern scheuen deshalb am Ende das finanzielle
Risiko und geben ihren Traum von den eigenen vier Wänden
wieder auf. Das muss nicht sein! Bernd Nelkel vom Landrat-
samt Hof gibt Tipps, wie man an die Zuschüsse kommt.
Wer wird gefördert?
• Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten
(und die sind höher, als allgemein vermutet wird)
• eine individuelle Einkommensberechnung erstellt die zu-
ständige Bewilligungsstelle (Landratsamt oder kreisfreie
Stadt)
Wie wird gefördert?
• befristet zinsverbilligte staatliche Baudarlehen und Zu-
schüsse
(Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
• befristet zinsverbilligte Förderkredite
(Bayerisches Zins-
verbilligungsprogramm)
Was wird gefördert?
• angemessen große Eigenheime und Eigentumswohnun-
gen
• Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb (im Bayerischen
Wohnungsbauprogramm auch Gebäudeänderung und
Gebäudeerweiterung)
• Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen
mit Behinderung
Förderantrag
• vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages über den
Erwerb der zu fördernden Wohnung bei der zuständigen
Bewilligungsstelle
Zuschussförderung im Bayerischen Wohnungsbaupro-
gramm
Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in
Höhe von 1 500 Euro je Kind im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des
Einkommensteuergesetzes; das Gleiche gilt, wenn die Geburt
eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehen-
den Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentschei-
dung zu erwarten ist.
Kombiförderung
Ein Förderkredit aus dem Bayerischen Zinsverbilligungspro-
gramm kann allein oder ergänzend mit einem staatlichen
Baudarlehen und gegebenenfalls mit einem Zuschuss aus
dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm beantragt, aber
nicht zusammen mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohnei-
gentumsprogramm in Anspruch genommen werden.
Förderung der Anpassung von Wohnraum für Menschen
mit Behinderung
Es besteht außerdem die Möglichkeit bauliche Maßnahmen
zur Anpassung vonWohnraum an die Belange von Menschen
mit Behinderung mit einem leistungsfreien Darlehen (einen
Zuschuss) von
höchstens
10.000 € je Wohnung zu fördern.
Der Förderantrag ist vor Baubeginn bei der zuständigen Be-
willigungsstelle zu stellen.
Die aktuellen Förderkonditionen werden jeweils im Internet
unter
veröffentlicht. Darüber hinaus be-
rät die zuständige Bewilligungsstelle individuell über die För-
dermöglichkeiten. Für den Landkreishof berät Sie Herr Nelkel,
Telefon 09281 57-382. Eine vorherige Terminvereinbarung ist
erforderlich.
Nähere Informationen erhalten Sie beim
Klimaschutzbeauftragten des Landkreises Hof,
Herrn Bernd Nelkel
Schaumbergstraße 14, 95032 Hof
oder Telefon 09281 57-382
1...,47,48,49,50,51,52,53,54,55,56 58,59,60
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