54
Förderung
BAFA fördert Umstellung der Heizung auf er-
neubare Energien
Ob beim Neubau oder bei der Sanierung eines Hauses oder
einer Wohnung achten Eigenheimbesitzer immer mehr da-
rauf, sich von steigenden Energiepreisen unabhängig zu
machen. Gerade in älteren Einfamilienhäusern mit einem
Verbrauch von etwa 3000 Euro Heizöl pro Jahr ist das Heizen
eine CO2-lastige und teure Angelegenheit. Das Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat deshalb im
August 2012 seine Förderungen für Solartherme, Wärme-
pumpen und Biomassekessel in 1- und 2-Familienhäusern
in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentli-
chen Gebäuden deutlich erhöht. Damit will die BAFA es Ei-
genheimbesitzern erleichtern, Heizungen auf erneuerbare
Energien umzustellen und damit Geld zu sparen und einen
Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Ausgewählte Maßnahmen, die über das BAFA gefördert werden
I. Solarkollektoranlagen (thermisch)
Förderbetrag
bis 40 m
2
Bruttokollektorfläche
1.500 Euro bis 3.600 Euro
zwischen 20 bis 100 m
2
Bruttokollektorfläche in Mehrfamilienhäusern und großen
Nichtwohngebäuden (auch im Neubau)
3.600 Euro bis 18.000 Euro
bis 1.000 m
2
zur Erzeugung von Prozesswärme
bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten
II. Biomasseanlagen
Förderbetrag
Pelletöfen mit Wassertasche
1.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel
2.400 Euro bis 3.600 Euro
Pelletkessel mit Pufferspeicher (mind. 30 l / kW)
2.900 Euro bis 3.600 Euro
Hackschnitzelkessel mit Pufferspeicher
1.400 Euro
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher
1.400 Euro
III. Wärmepumpen
Förderbetrag
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen
2.800 Euro bis 11.800 Euro
Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher
3.300 Euro bis 12.300 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen
1.300 Euro bzw. 1.600 Euro
Luft/Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher
1.800 Euro bzw. 2.100 Euro
Quelle:
(2. Juli 2013
)
Anlagen in Neubauten sind allerdings nur im Zuge der so ge-
nannten Innovationsförderung förderfähig (wie in Mehrfami-
lienhäusern oder größeren Nichtwohngebäuden). Ansonsten
sind Anlagen nur in bestehen Gebäuden förderbar. Zum so
genannten Gebäudestand gehört ein Gebäude, wenn dafür
bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt oder
eine Bauanzeige erstattet wurde oder wenn es bereits vor
dem 1. Januar 2009 eine Heizung im Gebäude gab.
In einzelnen Fällen ist sogar eine Kombination von BAFA und
KfW-Förderung möglich.
Noch mehr Informationen und Antworten zu Förderrichtli-
nien, zu den Voraussetzungen für eine Förderung und einen
Förderrechner finden Sie im Internet auf der Homepage:
Bei Fragen oder Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiter
der BAFA zur Verfügung:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA)
Referate 511-514
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908625